Ansbach (Bayern) – Ein Missbrauchs-Skandal erschüttert die deutschlandweit einmalige Tierauffangstation für Raubkatzen in Ansbach: Ex-Vorstand Olaf N. (57) soll 2016 eine Praktikantin (17) viermal vergewaltigt haben – u.a. vorm Tiger-Käfig und im Abstellraum des Tiger-Cafés!
Seit Mittwoch steht der früher um keinen Spruch verlegene Tierpfleger u.a. wegen Missbrauchs von Schutzbefohlenen vorm Landgericht Ansbach – und sagt kein Wort! Mit Hanuta, Taschentüchern und reservierten Plätzen für seine Familie in der ersten Reihe wappnete sich der Angeklagte gegen die monströsen Vorwürfe in der Anklageschrift.
Maria D. (Name geändert) hatte im Raubkatzenasyl ihren Bundesfreiwilligendienst absolviert und soll dort von Olaf N. zunächst mit Schlägen, Stallarbeit und gestrichenen Urlaubstagen fügsam gemacht worden sein. Doch was sie vor einem Jahr selbst der Polizei offenbarte und von einer Gutachterin als glaubwürdig bezeichnet wurde, geht weit darüber hinaus …
So soll Olaf N. die Geschädigte Ende Januar 2016 an den Tiger-Käfig gepresst, ihre Hose geöffnet und missbraucht haben. Nur wegen eines verdächtigen Geräusches habe er abgelassen, sagte der Staatsanwalt. Kurz darauf soll sich Olaf N. in seinem Büro an ihr vergangen haben – zuvor soll er alle anderen Mitarbeiter nach Hause geschickt haben. „Nach diesem Vorfall verlangte der Angeklagte, dass sie ihm schreiben solle, dass ihr die sexuellen Kontakte gefielen und sie diese fortsetzen wolle, um sein gewaltsames Vorgehen zu verschleiern“, sagte Staatsanwalt Jonas Heinzlmeier.
Im März 2016 soll Olaf N. die junge Frau beim Reinigen des Tiger-Cafés bedrängt und in eine Abstellkammer geschubst haben. Auch hier sei es zum Geschlechtsverkehr gegen den Willen der Nebenklägerin gekommen. Schließlich soll der verheiratete N. die Minderjährige bei einem Ausflug auch noch in seinem eigenen Schlafzimmer missbraucht haben.
Über seinen Verteidiger ließ der seit 7. November 2017 inhaftierte Olaf N. die Vorwürfe bestreiten. Anwalt Wolfgang Staudinger zu BILD: „Es gab freundschaftlich-kollegialen Kontakt, auch Ausflüge in der privaten Zeit. Aber das hat er auch mit anderen Bufdis gemacht.“ Nur die Nebenklägerin behaupte, dass sie genötigt worden sei, Olaf N. per Whatsapp zu schreiben, wie toll der Sex mit ihm gewesen sei. „Doch diese Kommunikation gibt es auf beiden Handys nicht mehr. Wer da was gelöscht hat, wissen wir nicht.“
Die Anwältin der jungen Frau will aufgrund einer posttraumatischen Belastungsstörung die Öffentlichkeit und auch den Angeklagten für die Dauer der Aussage ihrer Mandantin ausschließen. Sie befürchtet eine erneute Traumatisierung. Karin Meyer-Weber zu BILD: „Meiner Mandantin ist wichtig, dass sie nicht als Lügnerin dasteht und dass er sowas nicht mit anderen Mädchen macht.“ Strafe sei für sie zweitrangig.
Das Urteil soll am 5. Dezember gesprochen werden.
Hits: 29