/Ansbach: Prozess gegen Tier-Pfleger wegen Vergewaltigung

Ansbach: Prozess gegen Tier-Pfleger wegen Vergewaltigung

Ansbach (Bayern) – Ein Missbrauchs-Skandal erschüttert die deutschlandweit einmalige Tierauffangstation für Raub­katzen in Ansbach: Ex-Vor­stand Olaf N. (57) soll 2016 eine Praktikantin (17) viermal vergewaltigt haben – u.a. vorm Tiger-Käfig und im Ab­stellraum des Tiger-Cafés!

Seit Mittwoch steht der früher um keinen Spruch ver­legene Tierpfleger u.a. we­gen Missbrauchs von Schutz­befohlenen vorm Landgericht Ansbach – und sagt kein Wort! Mit Hanuta, Taschentüchern und reservierten Plätzen für seine Familie in der ersten Reihe wappnete sich der An­geklagte gegen die monströ­sen Vorwürfe in der Anklage­schrift.

Maria D. (Name geän­dert) hatte im Raubkatzen­asyl ihren Bundesfreiwilligen­dienst absolviert und soll dort von Olaf N. zunächst mit Schlägen, Stallarbeit und ge­strichenen Urlaubstagen füg­sam gemacht worden sein. Doch was sie vor einem Jahr selbst der Polizei offenbarte und von einer Gutachterin als glaubwürdig bezeichnet wur­de, geht weit darüber hinaus …


Der Angeklagte und die Geschädigte im Jahr 2015
Der Angeklagte und die Geschädigte im Jahr 2015Foto: Joerg Voelkerling

So soll Olaf N. die Geschä­digte Ende Januar 2016 an den Tiger-Käfig gepresst, ihre Hose geöffnet und missbraucht haben. Nur wegen eines ver­dächtigen Geräusches habe er abgelassen, sagte der Staats­anwalt. Kurz darauf soll sich Olaf N. in seinem Büro an ihr vergangen haben – zuvor soll er alle anderen Mitarbeiter nach Hause geschickt haben. „Nach die­sem Vorfall verlangte der An­geklagte, dass sie ihm schreiben solle, dass ihr die sexuellen Kontakte gefielen und sie diese fortsetzen wol­le, um sein gewaltsames Vor­gehen zu verschleiern“, sagte Staatsanwalt Jonas Heinzl­meier.

Im März 2016 soll Olaf N. die junge Frau beim Reinigen des Tiger-Cafés bedrängt und in eine Abstellkammer geschubst haben. Auch hier sei es zum Geschlechtsver­kehr gegen den Willen der Nebenklägerin gekommen. Schließlich soll der verheira­tete N. die Minderjährige bei einem Ausflug auch noch in seinem eigenen Schlafzim­mer missbraucht haben.


Olaf N. (57) beim Füttern am Tigerkäfig
Olaf N. (57) beim Füttern am TigerkäfigFoto: Joerg Voelkerling

Über seinen Verteidiger ließ der seit 7. November 2017 inhaftierte Olaf N. die Vorwürfe bestreiten. Anwalt Wolfgang Staudinger zu BILD: „Es gab freundschaftlich-kollegialen Kontakt, auch Ausflüge in der privaten Zeit. Aber das hat er auch mit anderen Bufdis ge­macht.“ Nur die Nebenkläge­rin behaupte, dass sie ge­nötigt worden sei, Olaf N. per Whatsapp zu schreiben, wie toll der Sex mit ihm gewesen sei. „Doch diese Kommunika­tion gibt es auf beiden Han­dys nicht mehr. Wer da was gelöscht hat, wissen wir nicht.“

Die Anwältin der jungen Frau will aufgrund einer posttrau­matischen Belastungsstörung die Öffentlichkeit und auch den Angeklagten für die Dau­er der Aussage ihrer Mandantin ausschließen. Sie befürchtet eine erneute Trau­matisierung. Karin Mey­er-Weber zu BILD: „Meiner Mandantin ist wichtig, dass sie nicht als Lügnerin dasteht und dass er sowas nicht mit anderen Mädchen macht.“ Strafe sei für sie zweitrangig.

Das Urteil soll am 5. Dezem­ber gesprochen werden.

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