/Asylpolitik: Was wurde aus Obergrenze und Familiennachzug?

Asylpolitik: Was wurde aus Obergrenze und Familiennachzug?

Seit 2015 eine knappe Million Menschen nach Deutschland kam,
gehört die Asyl- und Flüchtlingspolitik zu den wichtigsten politischen Themen
in Deutschland. Auch 2018 dominierte der Streit über eine Obergrenze
und den Familiennachzug die Koalitionsverhandlungen zu Beginn des
Jahres, im Frühsommer zerbrach die Regierung beinahe am Konflikt über die
Zurückweisung von Flüchtlingen, und als im Herbst die Landtagswahlen in Bayern
und Hessen stattfanden, waren zwei Parteien besonders erfolgreich: die AfD und
die Grünen. Die einen wegen ihrer klar zuwanderungskritischen, die anderen
wegen ihrer Proflüchtlingshaltung.

Doch wie war die reale Entwicklung 2018? Ein
Überblick in Zahlen


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164000


Flüchtlinge
zogen nach Deutschland (Nettozuzug).


In den Koalitionsverhandlungen hatten
sich Union und SPD nach langem Streit darauf geeinigt, dass die
Zahl der jährlich nach Deutschland kommenden Flüchtlinge die Spanne von
180.000 bis 220.000 Menschen künftig nicht übersteigen solle. Weiterhin gilt aber das Recht auf Asyl uneingeschränkt, das heißt:  Jeder Antrag wird geprüft. Bei der Berechnung der vermeintlichen Obergrenze werden diejenigen, die Deutschland
wieder verlassen haben, von den Neuankommenden (zu denen auch nachziehende Familienangehörige gehören) abgezogen. Mitte Dezember teilte das Bundesinnenministerium mit, es rechne in diesem Jahr mit einem sogenannten Nettozuzug von 164.000
Flüchtlingen. Die Obergrenze, die der CSU so wichtig war, wäre damit
eingehalten beziehungsweise sogar unterschritten.

Genaue Zahlen, wie viele Asylanträge wirklich gestellt
wurden, wird es allerdings erst Mitte Januar geben. Bis Ende November stellten 151.944 Menschen zum ersten Mal einen Antrag auf  Asyl. Im Vergleich zu 2017 war das ein Rückgang um knapp 18 Prozent. Noch weit stärker fällt der Rückgang im Vergleich zu 2016 aus. Damals wurden im gesamten Jahr 722.370 Asylanträge gestellt.


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58538


Asylverfahren
waren Ende November noch nicht abgeschlossen.


Weil das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge seit 2015 massiv ausgebaut wurde, ist der Berg an unerledigten Verfahren weitestgehend abgebaut.  So ist die Zahl aller anhängigen Asylverfahren von
433.719 im Jahr 2016
auf mittlerweile 58.538 gefallen


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34,7 Prozent


der Flüchtlinge
erhielten einen Schutzstatus.


Von allen Flüchtlingen, über deren Asylanträge bis Ende November entschieden
wurde, erhielten 34,7 Prozent entweder den vollen Flüchtlingsschutz nach der
Genfer Flüchtlingskonvention, den eingeschränkten subsidiären Schutz oder es
wurden Abschiebeverbote verhängt. 34,9 Prozent der Antragsteller und
Antragstellerinnen wurden abgelehnt
und in 30,5 Prozent der Fälle wurde das Verfahren
anderweitig erledigt – etwa weil ein anderes EU-Land für den Antrag zuständig
war (Dublin-Verfahren) oder der Asylantrag zurückgenommen wurde.

Die meisten Asylbewerber (27 Prozent) kommen nach wie vor aus Syrien,
gefolgt von Irak (10 Prozent) und Iran (knapp sieben Prozent). Anders als
häufig vermutet handelt es sich keineswegs vorrangig um Männer. Diese sind mit
56,7 Prozent zwar in der Überzahl, doch immerhin 43,3 Prozent sind
Frauen. Richtig ist, dass die Asylbewerber im Durchschnitt sehr jung sind. 74
Prozent von ihnen waren jünger als 30 Jahre. 


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3500


Angehörige
von subsidiäre Schutzberechtigten dürfen nachziehen.


Für diejenigen, die den vollen Flüchtlingsschutz genießen, galt schon
bisher, dass sie ihre Kernfamilie (Ehepartner und minderjährige Kinder,
beziehungsweise bei minderjährigen Flüchtlingen die Eltern und minderjährigen Geschwister) nachholen dürfen.
Laut Bundesinnenministerium wurden in diesem Jahr 35.000 entsprechende Visa
erteilt. Neu geregelt wurde dagegen der Familiennachzug für subsidiär
Schutzberechtigte, also etwa Kriegsflüchtlinge, die keine individuelle Verfolgung nachweisen können, denen bei einer Rückkehr aber dennoch ernsthafter Schaden droht. Sie hatten seit 2016 keine Familienangehörige mehr
nachholen können. Seit 1. August ist das nun wieder möglich, allerdings wurde
der Zuzug auf maximal 1.000 Personen im Monat begrenzt. Zumindest in diesem Jahr
wird dieses Limit aber sogar unterschritten: 3.500 Menschen würden 2018 zu
subsidiär geschützten Flüchtlingen nachziehen, teilte das
Bundesinnenministerium mit.


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26500


Menschen
wurden abgeschoben.


Konsequentere Abschiebungen, das gehört seit Langem zu den
Dauerforderungen vor allem konservativer Politiker. In diesem Jahr wurden laut Bundesinnenministerium 26.500 Menschen in ihre Heimat abgeschoben oder in ein anderes europäisches Land überstellt. Das waren nur geringfügig mehr als in den Vorjahren (2016:  25.375, 2017: 23.966). Abschiebungen scheitern häufig an fehlenden Papieren oder daran, dass Herkunftsländer Flüchtlinge nicht zurücknehmen wollen. Für Syrien – das Hauptherkunftsland von Flüchtlingen –
hat die Innenministerkonferenz zudem gerade erneut den bisher geltenden
Abschiebestopp verlängert, nachdem das Auswärtige Amt erneut festgestellt
hatte, dass es dort nirgends ausreichend sicher für eine Rückkehr sei.

Viele Flüchtlinge, die abgelehnt wurden, reisen aber auch freiwillig aus. So kehrten im vergangenen Jahr rund 18.500 Menschen im Rahmen eines vom Bund geförderten Programms in ihr
Herkunftsland zurück. Das waren allerdings deutlich weniger als 2016, als diese Zahl noch bei 54.006 lag. Darüber hinaus gibt es Menschen, die Deutschland ohne staatliche Hilfe verlassen sowie solche, die mit Unterstützung der Bundesländer ausreisen. Genaue Zahlen liegen dazu nicht vor. 


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8658


Dublin-Flüchtlinge
wurden zurückgeführt.


Gemäß der Dublin-Vereinbarung der EU
muss jeder Asylbewerber seinen Asylantrag eigentlich in dem Land stellen, in
dem er zuerst europäischen Boden betreten hat. Insgesamt stellte Deutschland
zwischen Januar und November 51.558 Anträge auf Rücküberstellung an ein anderes
EU-Land, in 35.375 Fällen wurde eine Rücknahme bewilligt, aber nur 8.658 Personen wurden auch wirklich zurückgebracht. Untertauchen, Kirchenasyl, Krankheit oder
auch Klagen vor Gerichten führen dazu, dass Rücküberstellungen scheitern. 


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© Patrick Seeger/dpa


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Flüchtlinge
wurden aufgrund von bilateralen Abkommen zurückgeführt.


Der Streit um die Dublin-Fälle
führte auch zur ersten schweren Krise der neuen schwarz-roten Regierung in
diesem Frühsommer. In einem Masterplan zur Migration hatte Bundesinnenminister
Horst Seehofer nämlich gefordert, alle Menschen, die bereits in einem anderen
EU-Land registriert worden waren, direkt an der Grenze zurückzuweisen. Nicht
nur die SPD, vor allem auch Bundeskanzlerin Angela Merkel widersetzte sich
diesem Ansinnen. Sie berief sich dabei auf die Dublin-Regeln, die eben auch
besagen, dass jedes EU-Land bei jedem Asylantrag zumindest prüfen muss, welches
Land dafür zuständig ist, und anschließend die Zurückführung in einem geordneten
Verfahren erfolgen muss.

Am Ende einigte man sich darauf, dass Menschen, die in einem anderen Land nicht nur registriert worden sind, sondern auch einen Asylantrag gestellt haben, direkt zurückgeführt
werden können. Dafür musste Seehofer bilaterale Abkommen mit den
betreffenden Ländern aushandeln. Derzeit gibt es solche Vereinbarungen mit Griechenland und Spanien. Bislang wurden allerdings erst sieben Menschen aufgrund dieser Abkommen zurückgeführt. Sie hatten in Griechenland einen Asylantrag gestellt. Italien, wo bisher ebenfalls sehr viele Migrantinnen und Migranten ankamen, ist bislang nicht bereit, eine solche Vereinbarung zu unterschreiben.


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1,1 Prozent


der Asylentscheidungen
wurden in Bremen manipuliert.


Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, das über die
Asylanträge entscheidet, stand in diesem
Jahr teilweise heftig in der Kritik. Im Juni wurde Bamf-Chefin Jutta Cordt, die
der Behörde erst seit Anfang 2017 vorstand, entlassen. Grund waren die Vorfälle
bei der Bamf-Außenstelle in Bremen, wo im Frühjahr der Verdacht entstanden war,
dass rund 1.200 Flüchtlinge zu Unrecht Asyl erhalten hätten. Später
stellte sich allerdings heraus, dass es nur 145 “bewusst manipulative Einflussnahmen” gab. Das waren 1,1 Prozent aller positiven Asylentscheidungen in Bremen seit 2006.


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3


Bundesländer
richteten Ankerzentren ein.


Ebenfalls im Koalitionsvertrag
vereinbart waren sogenannte Ankerzentren für Flüchtlinge. Anker steht dabei
für Ankunft, Entscheidung und Rückführung. Nach Seehofers Vorstellungen
sollten solche Zentren in allen Bundesländern eingerichtet werden. Flüchtlinge
sollten dort solange bleiben müssen, bis endgültig über ihr Asylverfahren
entschieden wurde. Um die Verfahren effizienter zu machen, sollten alle
notwendigen Behörden innerhalb des Ankerzentrums konzentriert werden.

Doch der
Vereinbarung im Koalitionsvertrag folgte erst mal gar nichts. Nur drei
Bundesländer – Bayern, Sachsen und das Saarland – richteten insgesamt neun entsprechende
Zentren ein. Die meisten anderen Bundesländer wollten nicht mitmachen. Sie
fürchteten, dass die notwendigerweise sehr großen Ankerzentren – die Rede war
von bis zu 1.000 bis 1.500 Flüchtlingen pro Einrichtung – zu sozialen Problemen
vor Ort führen würden. Mittlerweile gibt Seehofer sich konzilianter. Ihm komme
es nicht auf das Türschild an, sagte er bei der letzten Innenministerkonferenz.
Einrichtungen, in denen die für das Asylverfahren entscheidenden Behörden
vertreten sind, gäbe es bereits in allen Bundesländern. Dass nicht überall auch
Verwaltungsgerichte und Jugendämter vor Ort sind, will der Bundesinnenminister
nun akzeptieren. Der Bund werde für alle Bundesländer die Rückführungen von Dublin-Fällen
organisieren und die Beschaffung von Passersatzpapieren übernehmen – nicht nur
dort, wo die Erstaufnahmeeinrichtungen auch Ankerzentren heißen.


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63 Prozent


der Flüchtlinge
aus den Hauptherkunftsländern beziehen Hartz IV.


Eine der größten Herausforderungen
bleibt auch in den kommenden Jahren, Flüchtlinge in den Arbeitsmarkt zu
integrieren. Von den 1,7 Millionen Menschen, die in den vergangenen Jahren aus
den acht Hauptherkunftsländern, darunter zum Beispiel Syrien, Afghanistan, Irak,
gekommen seien, erhielten laut Bundesagentur für Arbeit 63 Prozent
Hartz-IV-Leistungen. Darunter seien aber auch Kinder und Menschen, die zwar
einen Job hätten, von ihrem Einkommen aber nicht leben könnten. Fehlende
Sprachkenntnisse und Qualifikationen machen es für Asylbewerber schwierig, eine
Arbeit zu finden. Zugleich ist die Zahl der Flüchtlinge, die einen regulären
oder einen Minijob haben, von 23,4 Prozent im vergangenen September auf 31,6
Prozent gestiegen. Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer ist mit der Entwicklung
deswegen insgesamt zufrieden. “Es geht gut voran”, sagte er. 

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