/Rundfunkbeitrag: ARD droht mit Verfassungsklage

Rundfunkbeitrag: ARD droht mit Verfassungsklage

Wie hoch wird der Rundfunkbeitrag künftig sein? Darüber streiten die öffentlichen-rechtlichen Sender und die Länderchefs – denn die Ministerpräsidenten entscheiden, ob es zu einer Beitragserhöhung kommt. Falls nicht, schließt die ARD eine Verfassungsklage nicht aus. Sollten nicht alle Landtage zustimmen, “bliebe als Ultima Ratio die Klärung beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe”, sagte der ARD-Vorsitzende Ulrich Wilhelm.

Der Rundfunkbeitrag ist bis 2020 auf 17,50 Euro pro Haushalt im Monat festgelegt. Im Frühjahr 2019 müssen die öffentlich-rechtlichen Sender der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) mitteilen, wie viel Geld sie für 2021 bis 2024 brauchen. Die KEF macht dann einen Vorschlag für die Beitragshöhe. Die anschließende Entscheidung der Ministerpräsidenten muss von allen 16 Landtagen ratifiziert werden. 

Es gibt auch Vorschläge für ein anderes Verfahren: Etwa eine Indexmodell, mit dem der Rundfunkbeitrag stets entsprechend der Inflationsrate steigt. Wilhelm hält das für einen “gangbaren Weg”, auch wenn mit dem Modell nicht die tatsächlichen Kostensteigerungen abgedeckt würden. Der ARD-Intendant spricht von einer “stetigen Schrumpfung” für ARD und ZDF, denn: “Die rundfunkspezifische Teuerung, die beispielsweise die Entwicklung der Kosten für Musik-, Film- oder Sportrechte berücksichtigt, lag zwischen 2009 und 2017 bei rund 17 Prozent, während die Verbraucherpreise in diesem Zeitraum um 10,6 Prozent gestiegen sind.”

Rundfunk nutzt Rücklagen

Aus einigen Bundesländern wurde in den vergangenen Monaten die Forderung erhoben, den Rundfunkbeitrag nicht zu erhöhen. Wilhelm sagte dazu, dass dann das Programm deutlich gekürzt werden müsse. Schon jetzt entspreche die Höhe des Rundfunkbeitrags nicht mehr dem realen Aufwand: “Wir verwenden heute zusätzlich die Gelder der Beitragsrücklage, die zwischen 2013 und 2016 angespart wurde. Rechnet man diese angesparten Mittel auf die Höhe des monatlichen Beitrags um, dann liegen wir heute schon real bei 18,35 Euro.” Die Rücklage werde bis 2020 aufgebraucht sein. 

Gegen die Zahlung des Rundfunkbeitrags
gibt es in Deutschland seit Jahren heftigen Widerstand. Dass er keine unerlaubte staatliche Beihilfe ist und nicht gegen EU-Recht verstößt, hatten kürzlich die Richter am Europäischen Gerichtshof (EuGH) geurteilt.

Der Rundfunkbeitrag ist
die wichtigste Einnahmequelle für ARD, ZDF und Deutschlandradio. Er soll
sicherstellen, dass die öffentlich-rechtlichen Sender nicht von
politischen oder wirtschaftlichen Interessen abhängig werden. 2017
kamen knapp acht Milliarden Euro zusammen.

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