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Mietprozesse: Immer weniger Mietstreitigkeiten

Die Zahl der gerichtlichten Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermietern ist 2017 deutlich gesunken. Nach Angaben des Deutschen Mieterbundes wurden insgesamt 226.933 Verfahren verhandelt, rund 20.000 Mal weniger als 2016. Damit sank die Zahl der Mietrechtsprozesse auf den niedrigsten Stand seit der Wiedervereinigung, hieß es.

Seit 1996 sei die Zahl der Prozesse um gut ein Drittel gesunken, teilte der Mieterbund mit. Ein Grund sei die Rechtsberatung durch den Verein. Wie im Vorjahr suchten dort 2017 rund 1,1 Millionen Menschen Rat. Wieder konnten 97 Prozent der Fälle außergerichtlich gelöst werden.

Eine weitere Erklärung könnte die Eigentümerquote sein, die seit den 1990er Jahren kontinuierlich steigt. Wohnten 1998 noch 40,9 Prozent der Deutschen im Eigenheim, waren es 2014 bereits 45,5 Prozent. Mietervereinen zufolge haben auch Mietrechtsreformen und zahlreiche Urteile des Bundesgerichtshofes viele Streitpunkte aufgehoben.

In den Beratungen der Mietervereine geht es laut Mieterbund in gut jedem dritten Fall um die Betriebskostenabrechnung, etwa halb so oft um Wohnungsmängel. Mieterhöhungen führten bundesweit knapp 11,7 Prozent der Mitglieder in die Rechtsberatung. Fünf Jahre zuvor hatte der Anteil noch bei 6,6 Prozent gelegen.

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