/Geburtshaus von Adolf Hitler: Enteignete Besitzerin fordert höhere Entschädigung

Geburtshaus von Adolf Hitler: Enteignete Besitzerin fordert höhere Entschädigung

Im Rechtsstreit um das Geburtshaus von Adolf Hitler in Braunau am Inn strebt der Anwalt der früheren Hausbesitzerin eine millionenschwere Entschädigung an. “Ziel sind ganz klar 1,5 Millionen Euro”, sagte der Salzburger Rechtsanwalt Gerhard Lebitsch und nannte damit den Höchstbetrag, den zuvor ein Gutachter als Wert der Immobilie angegeben hatte. Ein Urteil dazu soll “wahrscheinlich im Januar” fallen. Zuvor war die Frau bereits mit 310.000 Euro entschädigt worden.

In einer Wohnung des Hauses in der 16.000-Einwohner-Stadt direkt an der Grenze zu Deutschland hatte der spätere Diktator Adolf Hitler (1889-1945) seine ersten Lebensmonate verbracht. In der Nachkriegszeit verfiel das Gebäude zusehends, wurde zwischenzeitlich aber von der Lebenshilfe genutzt. 2011 kam es zum Streit mit der Hausbesitzerin um notwendige Sanierungen – die Lebenshilfe zog aus, das Haus stand seitdem leer. Im Januar 2017 enteignete das Land Österreich die bisherige Eigentümerin und setzte eine Historikerkommission ein, um Haus und Gelände neu zu gestalten. Die Republik will verhindern, dass es weiterhin eine Pilgerstätte für Neonazis ist.

Architekten weltweit sollen Entwürfe einreichen

Zuvor aber muss der Rechtsstreit mit der bisherigen Eigentümerin geklärt sein. Die Frau verlangte eine Entschädigung von der Regierung in Wien, die ihr daraufhin 310.000 Euro für das zweistöckige Haus samt Garagen und Parkplatz bezahlte. “Das ist viel zu wenig”, sagte ihr Anwalt Lebitsch der Deutschen Presse-Agentur. “Beim Parkplatz handelt es sich
um die einzige nennenswert große innerstädtische Parkfläche.” Außerdem berücksichtige die
Entschädigung den besonderen Wert nicht, der sich aus der Höhe früherer
Mietzahlungen und dem Charakter als historischer Ort ergibt.

Daneben reichte die frühere Besitzerin vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegen die Enteignung Klage ein. Die entsprechende Schrift sei seit Längerem eingebracht, sagte Lebitsch.
Ob sich das Gericht überhaupt dieses Falls annehme, ist aber auch aus
Sicht des Anwalts fraglich.

“Alle wären froh, wenn es endlich eine Entscheidung gäbe”, sagt Florian Kotanko vom örtlichen Verein für Zeitgeschichte. Auch das Innenministerium in Wien wartet auf das Schadensersatzurteil des Landesgerichts Ried – nur dann kann ein internationaler Architektenwettbewerb für die “tiefgreifende Umgestaltung” des Gebäudes eingeleitet werden. Der Vereinsvorsitzende Kotanko indes lehnt eine solche Umgestaltung ab. “Jede Veränderung bringt in diesem Sinne nichts, weil sie die Geschichte nicht verändert“, sagte er. Aus seiner Sicht wäre es gut, im Haus einen der Räume als Ort für mahnende Erinnerung einzurichten. “Das wäre eine Option.”

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