/Debatte über Moschee-Steuer ist „richtig und überfällig“

Debatte über Moschee-Steuer ist „richtig und überfällig“

Berlins Kultursenator Klaus Lederer (Linke), der für Kirchen und Religionsgemeinschaften in Berlin zuständig ist, kommentiert die bundesweite Debatte über eine Moschee-Steuer verhalten positiv. „Ich bin offen für die Diskussion“, sagte er am Donnerstag. Die damit angesprochenen Probleme – es geht um die Finanzierung muslimischer Verbände in Deutschland – seien mit dem Vorschlag „richtig und sachlich“ beschrieben. Das seien beste Voraussetzungen dafür, Lösungen zu finden, sagte Lederer. Schon jetzt helfe der Senat, wo Hilfe erwünscht sei. Etwa bei der Umsetzung der islamischen Bestattungsvorschriften, bei Grundstücken für Moscheen oder beim interreligiösen „House of One“, das am Petriplatz in Mitte entstehen soll.

Der SPD-Fraktionschef Raed Saleh wurde deutlicher. Die Diskussion über eine Moschee-Steuer sei „richtig und überfällig“. Der ausländische Einfluss auf die Moscheen in Deutschland, „etwa aus Ankara und Teheran, Riad oder Kairo muss endlich gekappt werden“, sagte er dem Tagesspiegel. Saleh hatte schon vor vier Jahren Forderungen zur besseren Integration des Islam erhoben, die kontrovers diskutiert wurden. Dazu gehörten: Ein Staatsvertrag zwischen dem Senat und Dachverbänden der Muslime in Berlin, die Gründung eines Instituts für Islamische Theologie und eine Religionssteuer, damit sich die islamischen Gemeinden selbst finanzieren und deutsche Imame einstellen könnten.

Rot-Rot-Grün und die Ziele des Koalitionsvertrags

Das Islam-Institut, das Imame und Religionslehrer ausbilden soll, wurde im Juni dieses Jahres an der Humboldt-Universität eingerichtet, allerdings gab es Kritik an der konservativen Zusammensetzung des Beirats. Liberale muslimische Organisationen sind vorerst nicht vertreten. Die Verhandlungen über einen Staatsvertrag, in dem die Rechte und Pflichten der organisierten Muslime in Berlin verankert werden sollten, verliefen im Sande. Solche Verträge gibt es bisher nur in Hamburg und Bremen.

Der Vorschlag Salehs für eine Religionssteuer wurde damals nicht weiter verfolgt. Die Einführung einer echten Steuer hätte die staatliche Anerkennung der muslimischen Dachverbände als Körperschaften des öffentlichen Rechts vorausgesetzt. Rot-Rot-Grün hat zwar im Koalitionsvertrag angekündigt, die „Verleihungsvoraussetzungen von Körperschaftsrechten an Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften zu klären“, aber dies ist bisher nicht geschehen.

Laut einer aktuellen Studie des Senats gibt es in Berlin sieben Moscheen und 91 islamische Gebetsräume. Die Zahl der Muslime, die in der deutschen Hauptstadt leben, wird auf etwa 250 000 bis 300 000 geschätzt. Nur jeder fünfte Muslim ist Mitglied einer Gemeinde – und längst nicht alle Gemeinden gehören einem muslimischen Verband an. Staatlich anerkannt sind sie erst recht nicht.

In Hamburg gibt es bereits einen Staatsvertrag

Im Land Berlin haben nur die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg, die Katholische Kirche im Erzbistum Berlin, die Altkatholische Kirche, die Jüdische Gemeinde und die Israelitische Synagogengemeinde (Adass Jisroel) den Status einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft. Sie sind berechtigt, Steuern zur Finanzierung ihrer Ausgaben zu erheben, die vom Finanzamt eingezogen werden. Diese Kirchen und Religionsgemeinschaften erhalten außerdem Zuschüsse aus dem Landeshaushalt, in diesem Jahr rund 23,5 Millionen Euro. Von dem Geld wird auch der Religionsunterricht finanziert.

Vergleichbare Regelungen gibt es für die muslimischen Verbände und Moscheevereine in Berlin nicht. Aber auch in Hamburg, wo mit den großen Dachverbänden (Schura, Ditib, Islamisches Kulturzentren) bereits 2012 ein Staatsvertrag abgeschlossen wurde, blieben Finanzierungsregelungen ausgespart. In einer Protokollnotiz wird nur einseitig festgehalten, dass „die islamischen Religionsgemeinschaften im Rahmen ihrer weiteren organisatorischen Entwicklung die Erlangung der Rechte von Körperschaften des öffentlichen Rechts anstreben“.

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