/Deutsche Umwelthilfe: Union erwägt Einschränkungen bei Verbandsklagen

Deutsche Umwelthilfe: Union erwägt Einschränkungen bei Verbandsklagen

Die Union erwägt, die Möglichkeit von Verbandsklagen deutlich einzuschränken. Hintergrund sind die Klagen der Deutschen Umwelthilfe (DUH), die zu Fahrverboten für Dieselfahrzeuge in zalreichen Kommunen geführt hatten. “Zu überlegen wäre, ob Institutionen, die solche Klagebefugnisse wahrnehmen, insgesamt strengeren Kriterien unterworfen sein sollten”, sagte die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der Unionsfraktion im Bundestag, Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU), dem Handelsblatt.

Es müsse etwa “überdacht werden, ob Anforderungen an die innere Verfasstheit solcher Organisationen, die sehr gezielt auf politische Diskussionen Einfluss nehmen, sich nicht stärker an offenen und demokratischen Strukturen orientieren müssen”, sagte Winkelmeier-Becker. Zu diskutieren seien “mehr Transparenz und einschränkende Regelungen, um finanzielle Abhängigkeiten zu vermeiden”.

Die CDU hatte bei ihrem Bundesparteitag in Hamburg beschlossen, die Gemeinnützigkeit der Deutschen Umwelthilfe prüfen zu lassen. Die Partei will sich außerdem dafür einsetzen, dass der Verein keine Mittel mehr aus dem Bundeshaushalt bekommt. Über die Gemeinnützigkeit einer Organisation entscheidet das Finanzamt.

Die DUH klagt derzeit in einer Reihe von Städten, um Maßnahmen für bessere Luft durchzusetzen. In zahlreichen Kommunen ordneten Gerichte daraufhin Fahrverbote an. Die Umwelthilfe hat das Vorgehen der CDU als politische Kampagne kritisiert.

Winkelmeier-Becker verwies darauf, dass die Union bei der Musterfeststellungsklage bewusst strenge Kriterien durchgesetzt habe. “Prozesse und Abmahnungen dürfen nicht das Geschäftsmodell von solchen Organisationen sein”, sagte die Abgeordnete. Musterklageverfahren dürfen nur Verbände führen, die nicht mehr als fünf Prozent ihrer finanziellen Mittel durch Zuwendungen von Unternehmen erhalten.

Die Umwelthilfe erhält dagegen laut ihres Jahresberichts 23 Prozent ihres Haushalts von Unternehmen. Musterfestellungsklagen sind ihr daher eigentlich nicht erlaubt. Die DUH darf aber Verbandsklagen führen, weil sie als sogenannte “qualifizierte Einrichtung” beim Bundesamt für Justiz gelistet ist.

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