/Völkerstrafrecht: BGH hebt Urteil gegen ruandischen Rebellenführer auf

Völkerstrafrecht: BGH hebt Urteil gegen ruandischen Rebellenführer auf

Ein großer Prozess gegen einen in Deutschland angeklagten ruandischen
Rebellenführer wegen Kriegsverbrechen im Ostkongo muss neu aufgerollt
werden. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hob das Urteil gegen den hauptangeklagten Chef der ruandischen Befreiungsbewegung FDLR auf, die als terroristisch eingestuft wird. Das Oberlandesgericht Stuttgart muss die gegen ihn verhängte Gefängnisstrafe von 13 Jahren überprüfen. Dabei müssen aber nicht alle Beweise neu erhoben werden. (Az: 3 StR 236/17)

Das 2002 eingeführte Völkerstrafgesetzbuch soll es ermöglichen, dass Kriegsverbrechen und andere Verstöße gegen das Völkerrecht im Ausland auch in Deutschland verurteilt werden können. Das erste  Strafverfahren nach diesem Strafrecht galt FDLR-Chef Ignace Murwanashyaka und seinem Stellvertreter Straton Musoni. Das Urteil gegen Musoni hat der BGH nun bestätigt, es ist damit
rechtskräftig.

Die beiden Männer leben seit Ende der 1980er Jahre in Baden-Württemberg. 2008 und 2009 hatten sie Übergriffe einer FDLR-Miliz auf die Zivilbevölkerung in der benachbarten Demokratischen Republik Kongo unterstützt, insbesondere fünf “Vergeltungsangriffe” auf zivile Siedlungen.

Das Oberlandesgericht Stuttgart verurteilte die beiden im Jahr 2015 wegen Rädelsführerschaft in einer terroristischen Vereinigung und Murwanashyaka zusätzlich wegen Beihilfe zu vier Kriegsverbrechen. Murwanashyaka sollte 13 Jahre in Haft, Musoni acht Jahre. Bei dem fünften Siedlungs-Überfall sah das OLG den für eine strengere Verurteilung notwendigen Vorsatz Murwanashyakas nicht erwiesen.

Danach soll das OLG bei allen fünf Siedlungs-Überfällen nochmals prüfen, inwieweit Murwanashyaka diese vorsätzlich unterstützt hat. Zudem soll das OLG klären, ob es sich dabei nicht auch um Verbrechen gegen die Menschlichkeit handelte.

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