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Gatwick: Londoner Flughafen nach Drohnenflügen gesperrt

Aufgrund von Drohnensichtungen ist der Londoner Flughafen Gatwick
weiterhin gesperrt. Am Mittwochabend gegen 21 Uhr Ortszeit wurden
mehrere Drohnen über dem Rollfeld gesichtet, woraufhin alle Starts und
Landungen bis auf Weiteres ausgesetzt wurden. Nach sechsstündiger
Sperrung wurde der Flugbetrieb gegen 3 Uhr morgens wieder
aufgenommen. Da jedoch erneut Drohnen in der Nähe des Flughafens
gesichtet wurden, darf seit 3.45 Uhr Ortszeit keine Maschine mehr starten
oder landen. Laut BBC hätten sich die Drohnen einer der Start- und Landebahnen genähert.

Aufgrund der Sperrung saßen viele Passagiere stundenlang in ihren
startbereiten Flugzeugen fest. Die Fluggesellschaft British Airways entschuldigte sich und verwies auf den Drohnenzwischenfall. Derartige
Störungen seien etwas, “das wir nicht unter Kontrolle haben”, erklärte die Airline.

Ankommende Flieger wurden zu teils Hunderte Kilometer entfernten Flughäfen umgeleitet. Zum Teil
landeten Passagiere statt in Gatwick in Frankreich oder den
Niederlanden. Der Flughafen Gatwick rief
Passagiere via Twitter auf, den Status von für an diesem Donnerstag geplanten
Flügen bei der Airline zu prüfen. “Wir entschuldigen uns bei allen betroffenen Passagieren für die
Unannehmlichkeiten, aber die Sicherheit unserer Passagiere und
Mitarbeiter hat oberste Priorität”, hieß es auf dem Twitter-Kanal des Flughafens. Gemeinsame Untersuchungen mit der Polizei seien
angelaufen.

In den sozialen Netzwerken beschwerten sich derweil
Reisende und fragten, wie es sein könne, dass Großbritanniens
zweitgrößter Flughafen seinen eigenen Luftraum offenbar nicht im
Griff habe.

Seit Juli schärfere Regeln für Drohnenbesitzer

In den vergangenen Jahren gab es etliche Berichte über
Beinahe-Kollisionen von Drohnen und Passagierflugzeugen im Großraum
London. Kleine Drohnen für Verbraucher sind immer beliebter – mit der Folge wiederholter Warnungen vor
möglichen Gefahren für kommerzielle Flüge.

Ende Juli
waren in Großbritannien neue Regeln für Drohnenbesitzer in Kraft getreten. Diese machen sich strafbar, sobald sich ihre unbemannten
Fluggeräte einem Flughafengelände auf weniger als einen Kilometer
nähern. Wird gar ein Flugzeug durch die Drohne gefährdet, riskiert
der Besitzer eine Gefängnisstrafe von bis zu fünf Jahren. Auch in Deutschland wurde im vergangenen Jahr eine Drohnenverordnung erlassen, die unter anderem eine Kennzeichnungspflicht sowie Flugverbotszonen festlegt.

Von dem Verkehrschaos in der Vorweihnachtszeit sind zahlreiche
Passagiere betroffen: Gatwick südlich von London ist mit jährlich
45 Millionen Passagieren der siebtgrößte Flughafen in der EU – in Großbritannien die Nummer zwei hinter dem europaweiten
Spitzenreiter London-Heathrow.

Dadurch können selbst kleine Probleme eine Kettenreaktion in ganz
Großbritannien und dem Rest Europas auslösen, gerade kurz vor und
während Feiertagen mit ausgelasteten Luftverkehrskontrollsystemen.
Über den Flughafen werden eine Vielzahl von Kurz- und
Langstreckenflügen abgewickelt – er gilt als wichtiges Drehkreuz
für die Billigfluglinie easyJet. In der Regel geht der Betrieb in
Gatwick auch nachts weiter, doch wird
die Zahl der Flüge aus Gründen der Lärmbegrenzung eingeschränkt.

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