/Flüchtlingspolitik: Abschiebehäftlinge sollen in reguläre Gefängnisse

Flüchtlingspolitik: Abschiebehäftlinge sollen in reguläre Gefängnisse

Die Bundesländer wollen Abschiebungshäftlinge wieder in regulären Justizvollzugsanstalten unterbringen. Im Jahr 2014 hatten EU-Richter diese bis dahin in Deutschland gängige Praxis als Verstoß gegen die EU-Rückführungsrichtlinie beurteilt; seither müssen solche Migranten grundsätzlich in speziellen Einrichtungen untergebracht werden.

Die 16 Ministerpräsidenten der Bundesländer wollen nun “im Rahmen der Anpassung der EU-Rückführungsrichtlinie auf Veränderungen im Bereich der Abschiebehaft” hinwirken, wie die Welt unter Berufung auf den Beschluss der Konferenz der Ministerpräsidenten von Anfang Dezember berichtet. Die Migranten sollen in speziellen Trakten untergebracht werden.

Hintergrund ist, dass der  Ausbau gesonderter Abschiebungshafteinrichtungen nur schleppend vorankommt. Wie das Bundesinnenministerium der Zeitung mitteilte, standen Mitte November bundesweit nur “427 Abschiebungshaftplätze – verteilt auf Abschiebehaftanstalten in acht Bundesländern – zur Verfügung”. Das seien nur 27 Plätze mehr als vor eineinhalb Jahren. Ein Drittel der Plätze entfalle aktuell alleine auf Bayern.

Innenminister Horst Seehofer (CSU) will erreichen,
dass künftig mehr ausreisepflichtige Ausländer abgeschoben werden. Dazu soll
auch die Abschiebehaft ausgeweitet werden, wozu zusätzliche Plätze benötigt werden.

Der Vorsitzende der Bundespolizeigewerkschaft, Ernst Walter, begrüßte die Pläne der Länderchefs: “Nur, wer zum Rückführungstermin bereits in Abschiebehaft sitzt, kann auch sicher außer Landes gebracht werden, denn noch immer entziehen sich Tausende am vorgesehenen Rückführungstag ihrer Abschiebung durch temporäres oder dauerhaftes Untertauchen.”

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