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BGH-Urteil: Fotografieverbot bei Gemälden muss eingehalten werden

Ein Mann hat selbst gemachte und gescannte Fotos von Gemälden aus einem Museum bei Wikipedia veröffentlicht. Das ist rechtswidrig, urteilt der Bundesgerichtshof.

BGH-Urteil: Ein Bild des Apostel Paulus im Reiss-Engelhorn-Museum. Museumsbesucher dürfen Gemälde nicht fotografieren, wenn die Geschäftsordnung das verbietet.

Ein Bild des Apostel Paulus im Reiss-Engelhorn-Museum. Museumsbesucher dürfen Gemälde nicht fotografieren, wenn die Geschäftsordnung das verbietet.
© Uli Deck/dpa

Spricht ein Museum ein Fotografieverbot aus, dürfen Besucher keine eigenen Aufnahmen von Gemälden machen und diese ins Internet stellen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Ein Mann hatte Gemälde im Reiss-Engelhorn-Museum in Mannheim fotografiert und Fotos aus einem Katalog gescannt. All diese Bilder lud er bei Wikipedia hoch.  

Im Falle der gescannten Bilder verstieß der Mann gegen das Urheberrecht, entschieden die Richter. Der Fotograf hatte nur dem Museum die Veröffentlichungsrechte übertragen.  

Mit seinen eigenen Fotos verstieß er zudem gegen das Fotografieverbot im Museum. Das sei durch Piktogramme mit einem durchgestrichenen Fotoapparat zum Ausdruck gebracht worden und Teil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 

Die Gemälde selbst sind gemeinfrei, dass heißt, sie unterliegen 70 Jahre nach dem Tod der Künstler nicht mehr dem Schutz des Urheberrechts.

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