/Private Krankenversicherung: Private Beitragszahler bekommen keine Rückzahlung

Private Krankenversicherung: Private Beitragszahler bekommen keine Rückzahlung

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ein Prüfverfahren über Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung für rechtmäßig erklärt. Solche Erhöhungen könnten nicht allein deshalb für unwirksam erklärt werden, weil ein gesetzlich vorgeschriebener Treuhänder womöglich nicht unabhängig sei. Der BGH hob damit ein Urteil auf, das einen Versicherungskonzern zu Beitragsrückzahlungen verurteilt hatte (Az. IV ZR 255/17).

Ein Privatversicherter hatte gegen Beitragserhöhungen der Axa-Versicherung in den Jahren 2012 und 2013 geklagt. Dabei ging es um eine Summe von rund 1.000 Euro. Das Amtsgericht und das Landgericht Potsdam erklärten die Erhöhungen für unwirksam und verurteilten den Versicherungskonzern zu Beitragsrückzahlungen. Das Landgericht begründete dies damit, dass der zur Prüfung der Änderungen eingesetzte Treuhänder nicht von dem Unternehmen unabhängig gewesen sei. Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass ein solcher Prüfer einer Beitragsänderung zustimmen muss.

Die Zivilgerichte müssen dessen Unabhängigkeit nach Ansicht des BGH aber nicht überprüfen. Wenn der Treuhänder ordnungsgemäß bestellt worden sei, finde eine solche gesonderte Prüfung nicht statt, entschieden die Bundesrichter. Sie verwiesen aber darauf, dass die Zivilgerichte in einem Rechtsstreit zwischen Versicherten und Versicherungskonzernen durchaus die Rechtmäßigkeit der Beitragserhöhungen prüfen müssten. Dadurch seien auch die Interessen der Versicherten gewahrt.

Es liefe aber dem Zweck der gesetzlichen Regelungen zuwider, wenn eine Beitragserhöhung “trotz Vorliegens der inhaltlichen Voraussetzungen allein an einer fehlenden Unabhängigkeit des zuständigen Treuhänders scheitern würde”, sagte der BGH. Die Vorschriften zur Anpassung der Beiträge dienten vor allem dazu, dass die Versicherungsleistungen dauerhaft erfüllt werden könnten. Das Gesetz berechtige den Versicherer unter bestimmten Voraussetzungen nicht nur zu Erhöhungen, sondern verpflichte ihn sogar dazu.

Experten fordern anderes Verfahren

Der Verband der Privaten Krankenversicherung zeigte sich erfreut über das Urteil. “Der Bundesgerichtshof hat bestätigt, dass das seit 25 Jahren etablierte Verfahren zur Treuhänder-Beteiligung nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz rechtskonform ist”, sagte Geschäftsführer Florian Reuther. Er forderte den Gesetzgeber dennoch zur Reform der Regeln auf, um auch in Zukunft ein “glaubwürdiges Verfahren” zu sichern und Beitragssprünge zu vermeiden.

Auch der Bund der Versicherten forderte Änderungen. Die Unabhängigkeit der Treuhänder sei “noch lange nicht abschließend geklärt”, sagte Verbandssprecher Axel Kleinlein. Für die Versicherungsbranche zeichnet sich laut dem Verband “sowieso ein erhebliches Problem” ab, da nur 16 Versicherungsmathematiker überhaupt die Aufgabe übernehmen könnten.

Der Grünen-Finanzexperte Gerhard Schick appellierte an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) und die Bundesregierung, für eine bessere Überprüfung zu sorgen. Die derzeitige Prüfung der Unabhängigkeit der Treuhänder durch die Bafin als Aufsichtsbehörde sei “aktuell nicht viel mehr als eine reine Formalie”. Es lasse einen “etwas ratlos zurück, wenn ein Gericht sich nicht für die Überprüfung der Verwaltungspraxis zuständig fühlt”.

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