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Bundeskabinett: Freiwilligendienst soll auch in Teilzeit möglich sein

Das Kabinett hat eine Reform des Freiwilligendienstes beschlossen. Diese sieht eine Teilzeitregelung für unter 27-Jährige vor. Der Bundestag muss dem noch zustimmen.

19. Dezember 2018, 16:20 Uhr

Bundeskabinett: Ein Mann fegt auf dem Gelände des Pflegedienstes Wilhelmshilfe e.V. in Süßen Blätter zusammen.

Ein Mann fegt auf dem Gelände des Pflegedienstes Wilhelmshilfe e.V. in Süßen Blätter zusammen.
© Lino Mirgeler/dpa

Freiwilligendienste sollen auch in Teilzeit möglich sein. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat das Kabinett beschlossen. Er sieht neue Teilzeit-Möglichkeiten für Menschen unter 27 Jahren vor, die ein Freiwilliges Soziales Jahr, ein Freiwilliges Ökologisches Jahr oder einen Bundesfreiwilligendienst absolvieren wollen. “Die Frage “ganz oder gar nicht” gehört damit der Vergangenheit an”, erklärte Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD).

Eine Teilzeit-Regelung, wie es sie bislang nur für ältere Freiwillige gibt, wird allerdings an die Voraussetzung geknüpft, dass die Betroffenen aus wichtigen persönlichen Gründen keinen Dienst in Vollzeit absolvieren können – etwa weil sie ein eigenes Kind zu betreuen haben, schwerbehindert sind oder als Flüchtling nebenbei einen Deutschkurs besuchen.

Jedes Jahr absolvieren in Deutschland mehr als 80.000 junge Menschen einen Freiwilligendienst. Über die angepeilte Reform muss nun der Bundestag entscheiden.

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