/Arbeitsmarkt: Kabinett beschließt Gesetz zur Einwanderung von Fachkräften

Arbeitsmarkt: Kabinett beschließt Gesetz zur Einwanderung von Fachkräften

Die Bundesregierung hat das
erste Einwanderungsgesetz in der Geschichte der Bundesrepublik
auf den Weg gebracht. Aus Regierungskreisen hieß es, das Kabinett habe
das Vorhaben beschlossen. Details wollen die drei Minister für Inneres,
Wirtschaft und
Arbeit – Horst Seehofer, Peter Altmaier und Hubertus Heil – in Kürze
vorstellen.

Das Vorhaben zielt vor
allem auf Fachkräfte aus Staaten außerhalb der Europäischen
Union
(EU). Für sie sollen die Bedingungen vereinfacht werden, unter denen sie nach Deutschland einwandern können. Über das Wie wurde zwischen Union und SPD lange gestritten.

Die Bundesregierung will mit dem Gesetz auf den von der Wirtschaft beklagten Fachkräftemangel reagieren.

Mit einem
zweiten Gesetzentwurf wird eine sogenannte Beschäftigungsduldung
für abgelehnte, aber gut integrierte Asylbewerber eingeführt.
Ihnen droht unter bestimmen Bedingungen vorerst keine
Abschiebung mehr, wenn sie bereits seit längerer Zeit einen
festen Arbeitsplatz haben. 

Die SPD hatte darauf gedrungen, beide Vorhaben noch in diesem Jahr auf den Weg zu bringen. Es ist allerdings wahrscheinlich, dass die Entwürfe im parlamentarischen Verfahren noch leicht verändert werden. Der Union ist wichtig, dass abgelehnte Asylbewerberinnen, die ihre wahre Herkunft nicht preisgeben wollen, keine Möglichkeit erhalten, sich einen dauerhaften legalen Status zu verschaffen.

Der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Mathias Middelberg, sagte: “Es gibt Kritik hinsichtlich der Regeln für den Wechsel abgelehnter Asylbewerber in die Arbeitsmarktzuwanderung.” Deshalb sei es wichtig, dass die sogenannte Beschäftigungsduldung im Gesetzentwurf nun bis zum 30. Juni 2022 begrenzt sei. Denn die Regelung sende “falsche Signale”.

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