/Dieselfahrverbote: Keine Fahrverbote in Frankfurt während andauerndem Rechtsstreit

Dieselfahrverbote: Keine Fahrverbote in Frankfurt während andauerndem Rechtsstreit

In Frankfurt am Main wird es bis zu einer endgültigen gerichtlichen Klärung keine Dieselfahrverbote geben. Der hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel lehnte einen Eilantrag der Deutschen Umwelthilfe (DUH) ab. Diese hatte durchsetzen wollen, dass die Verbote trotz des andauernden Rechtsstreits mit dem Land Hessen schon zum 1. Februar 2019 greifen. Gleichzeitig ließ der VGH die Berufung des Landes gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden wegen “ernstlicher Zweifel an dessen Richtigkeit” zu.

Das Wiesbadener Verwaltungsgericht hatte im September Fahrverbote für bestimmte Diesel-Autos angeordnet. Das Land Hessen hatte anschließend Rechtsmittel eingelegt. Solange dieser Streit nicht gelöst ist, dürfen vorerst keine Fahrverbote verhängt werden.

Eine Überschreitung von Schadstoff-Grenzwerten in der Luft führe nicht automatisch zur Verhängung von Fahrverboten, sagte ein VGH-Sprecher. Denn weder das Immissionsschutzgesetz noch die zugrundeliegende EU-Richtlinie verpflichteten das Land, Schadstoffe zu minimieren. Stattdessen gehe es um die Einhaltung eines durchschnittlichen Stickstoffdioxid-Grenzwertes. Fahrverbote kämen nur als letztes Mittel in Betracht, um diese Grenzwerte zu erreichen. Zuvor müssten erst alle anderen Schritte und möglichen Verbote etwa auf einzelnen Streckenabschnitten geprüft werden.

Die Umwelthilfe will ungeachtet dessen weitere Klagen für Diesel-Fahrverbote prüfen. Man sei mit den bisher 34 eingereichten Klagen “sehr beschäftigt”, sagte DUH-Chef Jürgen Resch. Es stünden noch 22 Städte mit Überschreitung des EU-Grenzwertes für gesundheitsschädliches Stickstoffdioxid aus. Er hoffe, dass die außergerichtlichen Einigung in Darmstadt aus der vergangenen Woche ein Vorbild werden könne.

Frankfurt am Main zählt zu den Dutzenden deutschen Städten, in denen seit Jahren der EU-Grenzwert für NO2 überschritten wird. Die EU erlaubt einen Jahresmittelwert von maximal 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft, in Frankfurt waren es 47 Mikrogramm. Unter anderem in Stuttgart, Hamburg, Mainz und Essen hatte die Deutsche Umwelthilfe erfolgreich auf Fahrverbote geklagt.

Hier entscheiden Richter über Dieselfahrverbote

Klage wird vorbereitet, Klage anhängig, Fahrverbote angeordnet (Infofenster der Punkte zeigen Stickstoffdioxid-Jahreswerte. Grenzwert: 40 µg/m³)

Die Umwelthilfe steht jedoch auch selbst in der Kritik. Der Verein hat nach eigenen Angaben
nur 352 Mitglieder, verfügt aber über große Spender. So hatte etwa der
japanische Autokonzern Toyota die Umwelthilfe lange über eine
Mitfinanzierung
von Projekten unterstützt, will die Zusammenarbeit nun
aber beenden. Toyota habe über ein Projekt zu Hybridtaxis noch einen
“niedrigen fünfstelligen Betrag” zur Finanzierung der Umwelthilfe
beigetragen, hatte ein Sprecher vor Kurzem gesagt.

Die CDU hatte bei ihrem Bundesparteitag in Hamburg beschlossen, dass die Gemeinnützigkeit der Deutschen Umwelthilfe geprüft werden soll. Die Partei will sich zudem dafür einsetzen, dass der Verein keine Mittel mehr aus dem Bundeshaushalt bekommt. Über die Gemeinnützigkeit einer Organisation entscheidet das Finanzamt.

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