/Bundesverfassungsgericht: AfD scheitert mit Klagen gegen Merkels Flüchtlingspolitik

Bundesverfassungsgericht: AfD scheitert mit Klagen gegen Merkels Flüchtlingspolitik

Das Bundesverfassungsgericht hat mehrere Klagen der AfD-Bundestagsfraktion gegen die Flüchtlingspolitik der Bundesregierung als unzulässig verworfen. Die Entscheidung der Richter im Zweiten Senat (Az. 2 BvE 1/18) fiel einstimmig aus.

Die Fraktion habe nicht ausreichend dargelegt, dass sie durch die Entscheidungen zur Aufnahme von Flüchtlingen in ihren Rechten verletzt worden wäre, hieß es in einem in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss.

Die AfD-Fraktion wollte vor allem Angela Merkels Entscheidung von Anfang September 2015 überprüfen lassen, die Grenze von Österreich nach Deutschland für Flüchtlinge offen zu halten und die Menschen nicht abzuweisen. 

Die Abgeordneten konnten dem Beschluss der Verfassungsrichter zufolge aber nicht hinreichend darlegen, dass sie diese Entscheidung in ihren Rechten verletzt oder unmittelbar gefährdet hätte – zumal die AfD damals noch gar nicht im Bundestag saß.

Das Instrument der Organklage sei nicht dafür vorgesehen, die Regierung zu einem bestimmten Handeln zu verpflichten, argumentierten die Karlsruher Richter. Die Klagen hätten darauf abgezielt, die Bundesregierung zu einer Handlung zu verpflichten und “objektives Recht” zu wahren. Dies sei nach ständiger Rechtsprechung in diesem Verfahrensweg unzulässig. Organstreitverfahren zielten auf die Klärung von Kompetenzstreitigkeiten und dienten nicht “der Kontrolle der objektiven Verfassungsmäßigkeit eines bestimmten Organhandelns”.

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