/Flüchtlingspolitik: Kontingent für Familiennachzug nicht ausgeschöpft

Flüchtlingspolitik: Kontingent für Familiennachzug nicht ausgeschöpft

Seit August 2018 ist es für Angehörige von Flüchtlingen mit subsidiärem Schutzstatus wieder möglich, ein Visum für den Aufenthalt in Deutschland zu beantragen. Die Bundesregierung begrenzte den Nachzug allerdings auf 1.000 Personen pro Monat. Weil für die Familienzusammenführung zudem ein neues Verfahren etabliert wurde, an dem neben den deutschen Auslandsvertretungen auch die Ausländerbehörden und das Bundesverwaltungsamt beteiligt sind, wurde für den Zeitraum von August bis Dezember dieses Jahres ein Gesamtkontingent von 5.000 Visa bereitgestellt. Damit sollte etwaigen Anlaufschwierigkeiten bei der Bearbeitung entgegengewirkt werden.

Dass diese Anlaufschwierigkeiten in hohem Maß vorhanden sind, zeigt die Zahl der bisher bewilligten Visa-Anträge: Bis Ende November wurden lediglich 1.562 Visa erteilt – weniger als ein Drittel des Gesamtkontingents. Das Kontingent der Visa für den Familiennachzug wird also in diesem Jahr nicht ausgeschöpft werden.

Eine Anpassung des monatlichen Kontingents im Jahr 2019 sei nicht vorgesehen, teilte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums mit: “Es sind keinerlei gesetzliche Änderungen geplant.”

Das neue Gesetz, ein “Bürokratiemonster”?

Auf Nachfrage der flüchtlingspolitischen
Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion, Luise Amtsberg, antwortete das Auswärtige Amt, die
Bundesregierung bemühe sich in Zusammenarbeit mit den Ländern weiterhin
mit Hochdruck, bis zum 31. Dezember so viele Entscheidungen wie möglich
herbeizuführen. Die Antragsbearbeitung sei durch intensive Bemühungen
zuletzt “deutlich beschleunigt” worden. 

Amtsberg kritisierte die Dauer der Visavergabe und sagte, offensichtlich habe die Bundesregierung nun erkannt, dass sie mit dem neuen Gesetz zur Familienzusammenführung ein “Bürokratiemonster” geschaffen habe. 

Flüchtlinge mit einem eingeschränkten Schutzstatus haben die Möglichkeit,
Ehepartner oder minderjährige Kinder nach Deutschland zu holen.
Auch für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge ist der Nachzug ihrer Eltern gestattet. Den größten Teil der Gruppe der Geflüchteten mit eingeschränktem Schutzstatus stellten 2017 Bürgerkriegsflüchtlinge aus Syrien. Im Mai 2016 hatte die große Koalition den Nachzug im Rahmen des Asylpakets II für diese Flüchtlingsgruppe für zwei Jahre ausgesetzt.

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