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Kölner Hauptbahnhof: Geiselnahme offenbar nicht islamistisch motiviert

Bei der Geiselnahme im Kölner
Hauptbahnhof Mitte Oktober
hat es sich nach Einschätzung der
Bundesanwaltschaft nicht um einen islamistischen Anschlag
gehandelt. Insbesondere
hätten sich keine Anhaltspunkte für eine Beteiligung des Täters am IS
ergeben, teilte die Behörde mit. Der Generalbundesanwalt gibt daher das Ermittlungsverfahren an die Kölner Staatsanwaltschaft ab.

Die
Bundesanwaltschaft hatte die Ermittlungen in dem Fall zunächst an
sich gezogen, weil sie aufgrund von Zeugenangaben von einem islamistischen
Hintergrund ausging. Demnach soll sich der 55-Jährige Syrer
unter anderem als Mitglied des IS bezeichnet haben. “Im Zuge der weiteren Ermittlungen ließen sich
die auf eine radikalislamistische Motivlage deutenden Indizien jedoch
nicht erhärten”, teilte die Bundesanwaltschaft mit.

Medienberichten zufolge fanden sich stattdessen Hinweise auf “massive psychische Probleme”. Demnach befand sich der Mann seit 2017 in ambulanter
Behandlung, nahm Psychopharmaka und Medikamente zur Bekämpfung einer
Depression. Er habe versucht, seine Frau nach Deutschland zu holen, doch die deutschen
Behörden hätten den Visumsantrag abgelehnt, hieß es. Er soll tabletten- und spielsüchtig gewesen sein. Der Mann
stand bereits wegen Betrugs vor dem Kölner Amtsgericht, damals ordnete
das Gericht ein psychiatrisches Sachverständigengutachten an.

Der 55-Jährige hatte am 15. Oktober in einem Schnellrestaurant im Kölner Hauptbahnhof einen Molotowcocktail gezündet. Dabei wurde eine Jugendliche schwer verletzt. Anschließend nahm der Mann in einer benachbarten Apotheke eine Angestellte als Geisel.
Als er sie anzuzünden versuchte, griff ein Spezialkommando der
Polizei ein. Der Täter wurde dabei durch Schüsse der Beamten schwer verletzt und befand sich vorübergehend in Lebensgefahr. Er liegt auch zwei
Monate nach der Tat weiter in einem Krankenhaus.

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