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Kinderbetreuung: Bundestag beschließt Gute-Kita-Gesetz

Der Bundestag hat das sogenannte Gute-Kita-Gesetz verabschiedet. Die Koalitionsfraktionen von Union und SPD stimmten für den Gesetzentwurf von Familienministerin Franziska Giffey (SPD). Ein Änderungsantrag von Grünen und Linken fand keine Mehrheit.

An diesem Freitag soll dann auch der Bundesrat über den Entwurf entscheiden, so dass das Gesetz Anfang 2019 in Kraft treten könnte. Schleswig-Holstein will möglicherweise einen Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat zu dem Gesetz einbringen. Sollte der Ausschuss angerufen werden, kann der geplante Starttermin nicht mehr gehalten werden.

Die Opposition kritisierte die zeitlich begrenzte Förderung. Zudem sei
nicht festgeschrieben, ob die Länder die Gelder für die Verbesserung der
Qualität oder für eine Beitragssenkung investierten. Die
Grünen-Parteichefin Annalena Baerbock sagte, dass ein fester
Betreuungsschlüssel nicht im Gesetz verankert sei. Der gehöre aber “verbindlich in ein Gesetz”.

5,5 Milliarden für Kindertagesstätten und Kindergärten

Familienministerin Giffey sagte mit Blick auf die Bedenken in den
Ländern, das Gesetz sei eben kein Förderprogramm, aus dem sich der Bund nach ein paar
Jahren wieder zurückziehe. So stehe es auch im Gesetzentwurf, dafür wolle sie sich
einsetzen.

Nach dem Entwurf sollen vom Bund zunächst bis 2022 rund 5,5 Milliarden Euro an die Länder fließen, für 2019 sind zunächst 500 Millionen vorgesehen. Das Geld soll Kindertagesstätten und Kindergärten zugute kommen. Wie die Länder das Geld einsetzen, können sie selbst entscheiden. Sie können das Geld zum Beispiel nutzen, um längere Kita-Öffnungszeiten zu finanzieren oder mehr Erzieher einzustellen. Ziel ist, dass die pädagogische Betreuung besser wird.

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