/Kindertagesstätten: Mehr Qualität für weniger Geld – geht das?

Kindertagesstätten: Mehr Qualität für weniger Geld – geht das?

Die SPD und die Union haben sich geeinigt. Sie wollen das Gute-Kita-Gesetz von Familienministerin Franziska Giffey noch in dieser Woche im Bundestag beschließen, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion im Bundestag, Michael Grosse-Brömer. Der Gesetzentwurf solle dann möglichst schon am Freitag auch im Bundesrat verabschiedet werden. Erklärtes Ziel des Gesetzes ist es, die Qualität der Betreuung zu
steigern. Die Länder können aber auch die Gebühren vor allem für
ärmere Familien senken.

Allerdings stören sich einige Länder daran, dass das Gesetz die finanzielle Unterstützung durch den Bund nur bis zum Jahr 2022 vorsieht. Sie befürchten auf den Kosten etwa für die Gebührenfreiheit sitzen zu bleiben. Stoppt der Bundesrat das Gesetz am Freitag, kann es nicht wie geplant zum Jahreswechsel in Kraft treten.

Bereits Mitte September hatte Giffey den Gesetzentwurf vorgestellt. Der Beschluss darüber wurde jedoch damals schon verschoben, weil es Streit zwischen den
Koalitionspartnern Union und SPD gab. Die Union wollte den Schwerpunkt auf die Verbesserung der Qualität legen, die SPD wollte auch zulassen, dass die Kitagebühren gesenkt oder abgeschafft werden. Aus Unionskreisen heißt es, der Kompromiss gehe dahin, an die Länder zu appellieren, das Geld des Bundes schwerpunktmäßig in die Qualität zu investieren. Die SPD sagt, im Wesentlichen sei es beim alten Entwurf geblieben. Auch der Bundesrat hatte Bedenken, der Bund greife mit dem Gesetz zu sehr in die Länderkompetenzen ein.

Der Bund will den Ländern bis 2022 5,5 Milliarden Euro für bessere
Kitas zur Verfügung stellen. Dazu sollen sie in einem Vertrag mit dem
Familienministerium aushandeln, wofür sie das Geld ausgeben wollen. “Einen Instrumentenkasten” nennt die Ministerin ihr Gesetz, aus dem die Bundesländer das für sie Passende auswählen könnten. Auf diese Weise will Giffey Rücksicht darauf nehmen, dass die Voraussetzungen in den Ländern ganz unterschiedlich sind. “One size fits all”, das funktioniere nicht, wenn in manchen Bundesländern Kinder immer noch mittags um zwölf abgeholt werden müssten, während anderswo Ganztagsbetreuung Standard sei, sagt sie. 

Wie viel will der Bund für Kitas ausgeben?

Bis zum Jahr 2022 will der Bund die Länder mit 5,5 Milliarden Euro unterstützen. Kritiker halten die Summe für viel zu gering: Um eine optimale Betreuungsqualität und Gebührenfreiheit gleichzeitig zu erreichen, wären 15,3 Milliarden Euro pro Jahr nötig, hat etwa die Bertelsmann-Stiftung berechnet. Allerdings ist eine Gebührenabschaffung für alle gar nicht das Ziel der Regierung, sie will vor allem wenig verdienende Eltern entlasten. Giffey hält außerdem dagegen: So viel Geld wie jetzt habe der Bund noch nie in den Kitaausbau gesteckt. Dass es überhaupt 5,5 Milliarden sind, ist schon ein Erfolg für die SPD-Ministerin. Im Koalitionsvertrag waren ursprünglich nur drei Milliarden Euro dafür vorgesehen.

Kritisiert wird auch, dass die Finanzierung nur bis ins Jahr 2022 reicht. Dies könnte dazu führen, dass die Mittel eher in kurzfristige Maßnahmen fließen statt in eine nachhaltige Verbesserung der Qualität. Der Deutsche Städtetag und Ländervertreter fordern deshalb, der Bund müsse dauerhaft Mittel bereitstellen, um nachhaltige Qualitätsverbesserungen zu erzielen. Giffey hat angekündigt, noch weiter gehen zu wollen. Es handele sich schließlich nicht
nur um ein Bundesförderprogramm: Das Gesetz werde dafür sorgen, dass der Bund sich auch über das Jahr 2022
hinaus einbringe, sagte Giffey am Dienstag. Konkreter ist das Versprechen aber noch nicht.

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Sieht das neue Gesetz einen bundesweit verbindlichen Betreuungsschlüssel für Krippen und Kitas vor?

Ein Ziel des Gesetzes ist, das Verhältnis zwischen Erziehern und Erzieherinnen und Kindern zu verbessern. Doch einen bundesweit verbindlichen Betreuungsschlüssel schreibt das Gesetz nicht vor. Einheitliche Standards seien ein Fernziel, sagt Giffey, derzeit seien sie aber wegen der großen Unterschiede noch nicht möglich.

Während laut dem Ländermonitor Frühkindliche Bildung der Bertelsmann-Stiftung in den ostdeutschen Bundesländern bei den unter Dreijährigen eine Erzieherin auf sechs Kinder kommt, sind es im Westen 3,6. Die Stiftung empfiehlt einen Schlüssel von 1:3. In den Kitas für Kinder ab drei Jahren liegt der Betreuungsschlüssel im Westen bei 1:8,4 und im Osten bei 1:11. Empfohlen wird, dass eine Erzieherin oder ein Erzieher nur 7,5 Kinder betreuen sollte.

Erziehungswissenschaftler wie Susanne Viernickel oder Stefan Sell befürchten, dass die Unterschiede zwischen den Ländern durch das Gesetz noch wachsen könnten. Denn während einige Länder in zusätzliches Betreuungspersonal investieren würden, würden andere das Geld womöglich eher nutzen, um Gebühren zu senken oder abzuschaffen – auch um bei Wählern und Wählerinnen zu punkten. Hier hätte der Bund strengere Vorgaben machen müssen, erklärten die Experten.

Der Pädagoge und empirische Bildungsforscher Hans-Günther Roßbach verteidigt das Gesetz gegen diese Kritik. Angesichts des Erziehermangels könne man ohnehin nicht nach Belieben Personal einstellen. Außerdem sei der Betreuungsschlüssel zwar wichtig, aber nicht entscheidend für die Qualität einer Kita. Manche Kita würde die Kinder trotz weniger Personal besser fördern als andere. 

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Für wen sollen nun Kitagebühren abgeschafft werden?

Von den Gebühren freigestellt werden sollen alle Familien, die auf staatliche Unterstützung angewiesen sind – also Familien, die Wohngeld, Kinderzuschlag, Grundsicherung oder Sozialhilfe beziehen. Bisher gilt das nur für Hartz-IV-Empfänger. 1,2 Millionen Kinder hätten damit einen Anspruch auf beitragsfreie Kinderbetreuung. Das könnten – nach der geplanten Ausweitung des Kinderzuschlags – bis zu 280.000 mehr als derzeit sein, teilte das Familienministerium mit. Zusätzlich schreibt das Gute-Kita-Gesetz fest, dass Kitabeiträge überall nach Einkommen, Betreuungszeit und der Zahl der betreuten Kinder gestaffelt sein müssten. Die genaue Höhe der Gebühren bleibt aber Ländersache.

Allerdings können die Länder das vom Bund bereitgestellte Geld auch nutzen, um Kitabeiträge insgesamt – also auch für Normal- und Besserverdiener – zu senken. Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt haben bereits angekündigt, dass Eltern künftig nur noch für das älteste Kind Beiträge bezahlen sollen. Profitieren würden also Familien mit mehreren Kindern. In anderen Bundesländern sind die Gebühren bereits jetzt ganz oder teilweise abgeschafft.

Die Kosten für die Eltern fallen deswegen sehr unterschiedlich aus. In Berlin müssen sie im Schnitt nur zwei Prozent des Haushaltseinkommens für die
Betreuung ihrer Kinder in Kitas ausgeben, in Baden-Württemberg sieben
Prozent. Einkommensschwache Haushalte stecken oft einen doppelt so hohen Anteil ihres Einkommens in die Kitabeiträge wie wohlhabende Eltern.

Auch eine DIW-Studie hat ergeben, dass der Kitabesuch von unter Dreijährigen noch stark vom Elternhaus abhängt. Kinder von Eltern mit Migrationshintergrund etwa sind stark unterrepräsentiert. Auch Menschen, die wenig gebildet oder arm sind, schicken ihre Kinder seltener in die Krippe als Akademiker-Eltern. Für Giffey ist das ein Argument dafür, dass die Länder das Geld des Bundes auch nutzen dürfen, um Gebühren zu senken: Die beste Qualität helfe nichts, wenn man sie sich nicht leisten könne, sagt sie.

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Was ist mit Qualitätsverbesserung gemeint?

Jedenfalls nicht, dass künftig nur noch Lernspiele gespielt werden. Das Kitagesetz definiert zehn Handlungsfelder, für die die Länder das Geld – neben der Senkung von Gebühren – ausgeben können. Sie sollen wählen, was sie am dringendsten brauchen, um die Qualität zu verbessern. Dazu gehören zum Beispiel längere Öffnungszeiten, eine bessere Qualifizierung der Erzieherinnen und Erzieher, kindgerechte Räume mit entsprechender Ausstattung, eine gesunde Ernährung und Sportangebote sowie eine stärkere sprachliche Förderung im Kitaalltag. Wie die Kindergärten ihre Ziele konkret umsetzen, ist aber ihnen überlassen.

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Wo sollen qualifizierte Erzieher und Erzieherinnen herkommen?

Zu den Feldern, aus denen die Länder sich vom Bund geförderte Maßnahmen aussuchen können, gehört auch der Punkt “qualifizierte Fachkräfte”. Doch so einfach dürften die nicht zu bekommen sein: Laut dem nationalen Bildungsbericht fehlen bis zum Jahr 2025 mehr als 300.000 ausgebildete Erzieher und Erzieherinnen.

Das Gute-Kita-Gesetz hilft hier erst einmal nicht weiter – außer vielleicht, indem es die Arbeitsbedingungen in den Kindergärten, zum Beispiel durch kleinere Gruppen, verbessert und der Beruf damit attraktiver wird. Giffey verspricht allerdings zusätzlich zu dem Kitagesetz eine Fachkräfteoffensive. 30 Millionen Euro sollen im nächsten und 60 Millionen Euro im darauffolgenden Jahr dafür ausgegeben werden. Das Geld solle unter anderem für eine praxisorientierte Ausbildung ausgegeben werden. Das Schulgeld soll überall abgeschafft und stattdessen eine Ausbildungsvergütung eingeführt werden.

Manche Länder haben schon jetzt begonnen, die Ausbildung ähnlich einer dualen Ausbildung zu gestalten: Die angehenden Erzieherinnen bekommen gleich ein Gehalt und die Kitas Auszubildende zur Unterstützung. Allerdings sollte auch das Tarifgehalt möglichst überall angehoben werden, fordert Pädagoge Roßbach. Sonst würden Erzieherinnen und Erzieher mit Zulagen aus anderen Bundesländern abgeworben werden.

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Wie wird das Geld auf die Länder verteilt?

Weil die Förderung von Kitas nicht zu den originären Aufgaben des Bundes zählt, muss die Finanzierung über die Verteilung von Umsatzsteuerpunkten laufen. Diese wiederum muss sich nach dem sogenannten Königsteiner Schlüssel richten, der sich an der Bevölkerungsstärke der einzelnen Bundesländer orientiert. Auch das sehen manche Kritiker als Problem: Denn in einigen Bundesländern, vor allem im Osten, ist die Betreuungsquote von Kleinkindern sehr hoch, im Westen ist sie geringer. Erstere bräuchten also eigentlich anteilsmäßig mehr Geld als Letztere. Doch das wird bei der Verteilung nicht berücksichtigt.

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Wann kommt das Gesetz?

Ginge es nach Giffey, tritt das Gesetz Anfang kommenden Jahres in Kraft.  Wenn der Bundesrat das Gesetz am Freitag beschließt, könnte das in der Theorie gelingen. Das ist allerdings die letzte Chance, weil es die letzte Sitzung des Bundesrats vor Weihnachten ist. Praktisch wird es jedoch schwierig, bis zum 1. Januar 2019 noch alle Verträge mit den Ländern auszuhandeln.

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