/Diesel: EU-Gericht erklärt Euro-6-Grenzwerte für nichtig

Diesel: EU-Gericht erklärt Euro-6-Grenzwerte für nichtig

Die EU-Kommission hat laut einem Urteil des EU-Gerichts bei der Einführung neuer Autoabgastests die Grenzwerte
der Euro-6-Norm zu Unrecht gelockert. Das entschieden die Luxemburger
Richter zu einer Klage der Städte Paris, Brüssel und
Madrid. Eine entsprechende Verordnung wurde für nichtig erklärt.

Die Städte dürfen die Grenzwerte nun anfechten und im Zweifel auch Fahrverbote
für neue Dieselautos
verhängen, die offiziell zugelassen wurden. Mindestens 14 Monate ändert sich zunächst jedoch nichts, damit die
Rechtssicherheit gewahrt bleibt. So will das Gericht unter anderem sicherstellen, dass
es weiterhin gültige Grenzwerte gibt.

Hintergrund
des Streits ist, dass die EU-Kommission bei der Einführung des neuen
Abgastests RDE,
der die Emissionen auf der Straße statt im Labor misst,
die Grenzwerte nachträglich erhöht hatte. Statt den im Euro-6-Regelwerk
vorgeschriebenen 80 Milligramm Stickstoffdioxid je Kilometer dürfen die Dieselautos für eine Übergangszeit 168 Milligramm und danach 120 Milligramm ausstoßen. Begründet hatte die Kommission das mit Messungenauigkeiten.

Wenn die Autos aber mehr
von dem Reizgas ausstoßen dürfen, macht es das für die Städte schwerer,
die gesetzlichen Vorgaben zur Luftqualität einzuhalten.

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