/Verbraucherschutz: Bundeskartellamt deckt Mängel bei Vergleichsportalen auf

Verbraucherschutz: Bundeskartellamt deckt Mängel bei Vergleichsportalen auf

Das Bundeskartellamt
ist bei Internet-Vergleichsportalen in vielen Fällen auf Missstände
gestoßen. “Der Verbraucher kann sich nicht immer darauf verlassen,
tatsächlich das für ihn beste Angebot auf einem Vergleichsportal zu
finden”, sagte Kartellamtspräsident Andreas Mundt bei der
Vorstellung eines Konsultationspapiers zu Vergleichsportalen (PDF).

Für das Papier
hatte das Kartellamt die 36 relevantesten Vergleichsportale für die
Branchen Reisen, Energie, Versicherungen, Telekommunikation und
Finanzen untersucht. Dabei wurde auf Kooperationen zwischen
verschiedenen Portalen, Marktabdeckung der einzelnen Portale,
Zustandekommen des Rankings der Suchergebnisse, sonstige Faktoren zur
Beeinflussung der Auswahl der Verbraucherinnen und Verbraucher sowie den Umgang mit
Nutzerbewertungen geachtet.

“Es fehlt an Transparenz”

“Viele
Vergleichsinformationen sind zutreffend und seriös”, sagte Mundt.
In vielen Fällen gibt es dem Bericht zufolge aber auch
Verhaltensweisen, die Verbraucherinnen in die Irre führen und
mögliche Rechtsverstöße sein könnten. So hätten beispielsweise
von den Anbietern gezahlte Entgelte oder Provisionen Einfluss auf die
vom Portal voreingestellte Darstellung der Suchergebnisse. Als
Beispiel nannte Mundt Anbieterinnen von Hotelzimmern, die “sich
Listenplätze auf Hotelplattformen erkaufen” können.

Oftmals würden laut
Mundt Verbraucher nicht darüber aufgeklärt, wie die Reihenfolge der
Suchergebnisse und die Empfehlungen der Vergleichsportale im
Einzelnen zustande kommen. “Es fehlt an Transparenz”, sagte
Mundt.

Zudem hätten in
einigen Branchen die Vergleichsportale eine geringe Marktabdeckung
und stellten teils nur eine Auswahl von weniger als 50 Prozent der im
Markt existierenden Angebote dar. Bei Versicherungsvergleichen etwa
werden zum Teil wichtige Anbieter nicht mit einbezogen “Der
Verbraucher kann sich nicht immer darauf verlassen, tatsächlich das
für ihn beste Angebot auf einem Vergleichsportal zu finden”, sagte
Mundt.

Zahlreiche Portale
würden außerdem keinen eigenständigen Vergleich erstellen, sondern nur
auf die Datensätze oder Tarifrechner anderer Portale zugreifen.

Die betroffenen
Portale können jetzt bis Anfang Februar zu den Ergebnissen der
Untersuchung Stellung nehmen. Im kommenden Jahr will das
Bundeskartellamt dann den abschließenden Bericht veröffentlichen.
Rechtliche Schritte gegen die Portale kann das Kartellamt allerdings
nicht unternehmen.

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