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Nordrhein-Westfalen: Landtag verabschiedet neues Polizeigesetz

Der nordrhein-westfälische Landtag hat das umstrittene neue Polizeigesetz verabschiedet, das Polizistinnen und Polizisten mehr Befugnisse erteilt. Neben den Koalitionsfraktionen CDU und FDP stimmte auch die SPD für das überarbeitete Gesetz.

Nachdem Verfassungsrechtler starke Kritik an der ursprünglichen Fassung des Gesetzes geübt hatten, folgten eine monatelange Debatte und mehreren Änderungen. Vor allem die SPD war in die Nachbesserungen stark eingebunden worden.

Die Polizei darf künftig unter Richtervorbehalt auf verschlüsselte Messengerdienste wie WhatsApp zugreifen, Plätze per Video überwachen, verdachtsunabhängige Personenkontrollen durchführen und elektronische Fußfesseln verwenden. Zudem soll der sogenannte Unterbindungsgewahrsam, um eine unmittelbar bevorstehende Straftat zu verhindern, auf bis zu zwei Wochen ausgeweitet werden – unter Umständen sogar noch länger. Derzeit sind es maximal 48 Stunden. Zudem kann eine Person, die sich weigert, ihre Identität preiszugeben, bis zu sieben Tage lang in Gewahrsam genommen werden.

Das Attentat in Straßburg mache die Bedeutung des Polizeigesetzes deutlich, sagte Nordrhein-Westfalens Innenminister Herbert Reul (CDU). Der Anschlag zeige, “dass die Gefahr des Terrorismus real ist, dass Europa im Zentrum des Terrorismus liegt und dass es Zeit ist, zu handeln”, sagte er weiter. Die Polizei in NRW bekomme nun schon im Vorfeld die entsprechenden Befugnisse, um einzugreifen – diese gehörten in anderen Bundesländern längst zum Standard. Die Grünen stimmten gegen das Gesetz. “Das sind tiefe Eingriffe in die Grundrechte”, sagte die innenpolitische Sprecherin Verena Schäffer.

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