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Bundesregierung: Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche wird reformiert

Die große Koalition hat sich darauf geeinigt, das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche zu reformieren. Unter anderem soll in der Reform rechtlich ausformuliert werden, dass und auf welche Weise Ärzte und Krankenhäuser darüber informieren können, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen, teilten die zuständigen Ministerinnen und Minister mit. “Werbung für einen Schwangerschaftsabbruch darf es jedoch auch in Zukunft nicht geben”, sagte Kanzleramtschef Helge Braun. Es soll Aufgabe der Bundesärztekammer und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung sein, Kontaktinformationen für Betroffene zur Verfügung zu stellen. Die Fraktionen von CDU und SPD müssen den getroffenen Vorschlägen jedoch noch zustimmen. Im Januar soll eine konkrete Ergänzung des Paragrafen 219a im Strafgesetzbuch vorgelegt werden.

Seit Monaten debattieren Union und SPD über das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche, das im umstrittenen Paragrafen 219a im Strafgesetzbuch verankert ist. Die SPD – und mit ihr Grüne, FDP und Linke – will den Paragrafen eigentlich abschaffen. Ihrer Meinung nach stellt er eine Art Misstrauensvotum gegen Frauen und Ärzte dar, weil er den freien Informationsfluss zwischen ihnen unterbinde.

Union und AfD argumentieren dafür, 219a beizubehalten. In ihren Augen dürfe für einen rechtswidrigen Akt wie Schwangerschaftsabbruch nicht auch noch geworben werden. Das Werbeverbot unterstütze lediglich die Pflicht der Schwangeren, sich vor einem Abbruch beraten zu lassen. Ihre Befürchtung: Würde das Werbeverbot gestrichen, ließen sich die Frauen in ihrer Notlage von jemandem beraten, der ein finanzielles Interesse daran hätte, dass sie den Abbruch durchführen.

Auslöser der Debatte war die Verurteilung der Gießener Medizinerin Kristina Hänel im vergangenen Oktober, die Informationen zu einem Schwangerschaftsabbruch im Internet als Datei zum Herunterladen angeboten hatte. Nach der bestätigten Verurteilung hatte Frauenministerin Franziska Giffey (SPD) eine Reform des Paragrafen 219a gefordert. “Wenn Frauen in so einer schwierigen Situation sind – und das ist eine extreme Ausnahmesituation –, dann brauchen sie Beratung, Information und Unterstützung”, sagte sie. Das dürfe man ihnen nicht verwehren.

SPD-Chefin Andrea Nahles begrüßte die Einigung. “Es ist gut, dass es einen Kompromissvorschlag der Bundesregierung zu Paragraf 219a StGB gibt, darüber freuen wir uns. Wir werden jetzt den genauen Gesetzestext abwarten und sodann im Januar in unseren Fraktionen bewerten, beraten und darüber entscheiden”, sagte sie. Unionsfraktionschef Ralph Brinkhaus (CDU) bezeichnete den Vorschlag als ersten Schritt zur Klärung anstehender Fragen in der Koalition.

An den Verhandlungen nahmen Giffey, Braun, Justizministerin Katarina Barley (SPD), Innenminister Horst Seehofer (CSU) und Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) teil.

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