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EuGH: Anleihekäufe der EZB sind rechtens

Das Programm zum Ankauf von Staatsanleihen von Euroländern der Europäischen Zentralbank (EZB) ist rechtens. Zu diesem Urteil kommt der Europäische Gerichtshof (EuGH). Es folgt damit dem vorherigen Votum seines Generalanwalts, wonach dieser Teil der EZB-Zinspolitik nicht gegen das Verbot der unerlaubten Staatsfinanzierung verstößt und die Zentralbank damit ihr Mandat nicht überschreitet.

Das Programm zum Aufkauf von Wertpapieren hatte die EZB im März 2015 zur Bewältigung der Euro-Krise aufgelegt, die die Zinsen drücken und Geld leichter verfügbar machen soll. Im aktuellen Rechtsstreit geht es um ein Teilprogramm namens PSPP zum Erwerb von Wertpapieren des öffentlichen Sektors, für die die EZB mittlerweile mehr als zwei Billionen Euro ausgegeben hat.

Bereits im Sommer 2015 hatte der EuGH grundsätzlich entschieden, dass der Ankauf von Staatsanleihen zulässig ist. Sein neues Urteil geht zurück auf eine Klage mehrerer Euro-Kritiker vor dem Bundesverfassungsgericht, das selbst Bedenken gegen das Programm geäußert und die Richter in Luxemburg um eine rechtliche Bewertung gebeten hatte. Ihre Kolleginnen und Kollegen in Karlsruhe müssen nun erneut entscheiden.

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