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AfD: Thüringer AfD klagt gegen mögliche Beobachtung durch Verfassungsschutz

Thüringens AfD geht gegen eine mögliche Beobachtung durch den Verfassungsschutz vor. AfD-Sprecher Torben Braga mitteilte, haben Partei und Landtagsfraktion Klage beim Landesverfassungsgericht in Weimar eingereicht. Sie richtet sich demnach gegen den Präsidenten des thüringischen Verfassungsschutzes, Stephan Kramer, sowie gegen Landesinnenminister Georg Maier.

Grund sei die Entscheidung des Verfassungsschutzes, die AfD zum Prüffall als Vorstufe einer möglichen Beobachtung zu erklären. Innenminister Maier hatte diese Entscheidung, die bereits im September gefallen war, unterstützt. Als Reaktion hatte Thüringens umstrittener AfD-Partei- und Fraktionschef Björn Höcke angekündigt, dass seine Partei alle juristischen Mittel ausschöpfen
werde, sollte es zu einer Beobachtung kommen.

AfD-Landessprecher Stefan Möller warf Kramer und Maier nun falsche Tatsachenbehauptungen sowie die Unterstellung vor, die AfD würde mit Extremisten zusammenarbeiten. Sie hätten damit gegen ihre Neutralitätspflicht und das Recht der Parteien auf Chancengleichheit verstoßen.

Laut Verfassungsschutz erfolgt die Prüfung ergebnisoffen und ohne geheimdienstliche Mittel. Untersucht werde, ob es in der AfD oder Teilen der Partei mögliche verfassungsfeindliche Tendenzen gebe.

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