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Ministromer: Gebremster Spaß

Gleich zu Dutzenden flitzen sie über die Teerbahnen des ehemaligen
Flughafens Berlin-Tempelhof: Scooter, Skateboards, Tretroller und allerhand weitere ein-,
zwei- oder dreirädrige Gerätschaften. Das Tempo ist hoch, doch bewegen müssen sich die Fahrer
kaum. Die Mikromobile werden von leise surrenden Elektromotoren angetrieben und mit einer
leichten Verlagerung des Körpergewichts
oder einer kleinen Lenkstange gesteuert. Seit fünf
Jahren kommen sie in immer neuen Varianten auf den Markt, fast immer entwickelt und
hergestellt in China. Baumärkte und Internet-Shops verkaufen sie zu Preisen zwischen 500 und
2.000 Euro.

Benutzen darf man sie in Deutschland bisher fast nirgendwo. Auf dem Tempelhofer Flugfeld werden sie geduldet, aber auf öffentlichen Straßen und Plätzen sind sie verboten. Doch das soll sich bald ändern. Das Bundesverkehrsministerium hat den Entwurf einer sogenannten Elektrokleinstfahrzeugeverordnung vorgelegt, 15 Paragrafen, 13 Anlagen und 25 Seiten Erläuterungen. Anfang kommenden Jahres sollen die Vorschriften in Kraft treten.

Nach dem Entwurf der Verordnung müssten aus den Lenkern links und rechts Blinker ragen, sie dürften nicht schneller als 20 km/h fahren, keinen Anhänger ziehen und nur von Menschen benutzt werden, die mindestens einen Mofaführerschein haben. Für unter 15-Jährige wären sie damit tabu. Dabei sind gerade Kinder und Jugendliche besonders geschickt im Umgang mit den neumodischen Elektromobilen – und bei vielen werden sie in diesem Jahr auf dem Weihnachtswunschzettel stehen.

Jeder, der aktuell über ein solches Geschenk auch nur nachdenkt, muss allerdings wissen: Derzeit gibt es bis auf den Segway kein Modell, dessen Einsatz in Deutschland legal wäre. Die bald geltenden Regelungen kann kein existierendes Fahrzeug erfüllen. Und wenn etwas passiert, kann das Schwarzfahren den E-Fun ruinös teuer machen.

Angesichts des Verordnungsentwurfs plädiert allerdings sogar der TÜV-Verband für entspanntere Regeln: “Elektrotretroller sind Teil des zukünftigen Mobilitätsmixes. Sie sind eine sinnvolle Ergänzung zu anderen Verkehrsmitteln, um kürzere Distanzen in einem urbanen Umfeld zurückzulegen.” Wichtig sei deshalb insbesondere eine Mitnahmemöglichkeit in Bus und Bahn, so der TÜV. Doch gerade die könnte an den neuen Regeln scheitern. Denn sie definieren Ministromer als Kraftfahrzeuge, und die dürfen bei den meisten Nahverkehrsunternehmen und der Deutschen Bahn nicht mitgenommen werden – auch dann nicht, wenn sie auf Rollkofferformat zusammengeklappt werden können.

Schwer nachvollziehbar ist, warum sich der deutsche Entwurf in vielen Details von dem unterscheidet, was in anderen europäischen Länder längst gang und gäbe ist. Dort dürfen Ministromer zum Beispiel 25 km/h schnell fahren, fünf mehr als hierzulande geplant. “Weil sich die Hersteller daran orientieren, gibt es derzeit kein einziges Gerät auf dem Markt, das die neuen deutschen Regeln erfüllen würde”, sagt Marcel Hutfilz, Gründer und Geschäftsführer des auf Miniscooter spezialisierten Berliner Geschäfts Scooterhelden. Er schimpft über die “totale Überregulierung”.

Besser sieht es auch nicht für die selbstbalancierenden Fahrzeuge ohne Lenkstange aus, sogenannte Hoverboards und Monowheels, die man freihändig fahren und nur durch Gewichtsverlagerung steuern kann. In den meisten Ländern bewegen sie sich in einer rechtlichen Grauzone, in Deutschland sollen sie auch in Zukunft verboten bleiben. Dabei versprechen gerade Monowheels großen Spaß auf einem Rad. In Kalifornien etwa sind sie weit verbreitet, und ihre Nutzung ist im Straßenverkehr erlaubt, allerdings nur mit Sturzhelm und Beleuchtung.

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