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Brexit: Notfalls eben zweimal abstimmen

Flussdiagramm mit den möglichen Ausgängen der Brexit-Verhandlungen

Auf den vermeintlich letzten Metern wird der Brexit noch einmal kompliziert. Die EU hat sich zwar mit Großbritannien auf einen Kompromiss geeinigt. Es ist jedoch wenig wahrscheinlich, dass das britische Unterhaus dem Paket sofort zustimmen wird.

Geplant ist, dass die Abgeordneten am 11. Dezember, nach einer fünf Tage dauernden Parlamentsdebatte, über den Kompromiss mit der EU namentlich votieren. Sollten alle stimmberechtigten Parlamentsmitglieder an der Wahl teilnehmen, bräuchte Theresa May 320 Stimmen für eine Mehrheit. Schätzungen gehen davon aus, dass ihr derzeit etwa 100 Stimmen fehlen. Für den 9. Dezember ist außerdem noch ein TV-Duell zwischen Theresa May und Oppositionsführer Jeremy Corbyn angedacht.

Fällt Mays Kompromiss durch, hat die britische Premierministerin 21 Tage Zeit, eine Erklärung im Parlament abzugeben, wie sie weiter verfahren will (siehe Grafik). Das Parlament kann wiederum die Regierung anweisen, wie weiter zu verfahren ist – beispielsweise einen weicheren Brexit zu verhandeln oder eine Volksabstimmung anzusetzen. Die Regierung muss sich rein rechtlich nicht an diese Weisung halten, kann den Willen der Abgeordneten politisch aber kaum ignorieren.

Theresa May dürfte zunächst eine rechtlich mögliche zweite Abstimmung anstreben. Nach einer Erklärung im Parlament könnte sie in Brüssel ausloten, ob und was nachverhandelt werden kann. Allerdings haben weder die EU noch May ein Interesse, den Austrittsvertrag anzutasten. Wahrscheinlich ist, dass es lediglich zu kosmetischen Korrekturen an der politischen Erklärung kommt. Die Erklärung setzt den Rahmen für ein noch zu verhandelndes Freihandelsabkommen. Die Staats- und Regierungschefs könnten etwaige Änderungen auf ihrem Gipfel am 13. und 14. Dezember billigen.

May könnte dann noch vor Weihnachten versuchen, den Kompromiss erneut im Unterhaus einzubringen. Der Druck auf die Abgeordneten, einen No Deal und das damit verbundene Chaos zu verhindern, wäre noch einmal erheblich größer. In London wird auch spekuliert, dass einige Gegner des Brexit und auch die Vertreter der nordirischen DUP der zweiten Abstimmung fernbleiben und andere – wie beispielsweise die schottischen Abgeordneten – sich der Stimme enthalten könnten. Das reduziert die Zahl der notwendigen Stimmen. Wenn gleichzeitig einige Abgeordnete der Labour-Fraktion für May stimmen, wäre eine Mehrheit für den Kompromiss mit der EU vielleicht doch möglich.

Für eine Volksabstimmung fehlt die Mehrheit – noch

Völlig offen ist, was in Großbritannien passiert, wenn May auch in der zweiten Abstimmung durchfällt. Möglich wäre, dass das Parlament mit Mehrheit einen Antrag durchbringt, der die Regierung auffordert, die EU um eine Fristverlängerung zu bitten. Dem müsste die Europäische Union zustimmen, um einen chaotischen Austritt ohne Abkommen Ende März 2019 in letzter Minute noch zu verhindern. May könnte sich aber auch gezwungen sehen, zurücktreten, oder es könnte einen erneuten Versuch der Tory-Abgeordneten um den erzkonservativen Jacob Rees-Mogg geben, sie als Parteivorsitzende und damit auch als Premierministerin abzusetzen. Denkbar ist auch ein Misstrauensvotum durch Oppositionsführer Jeremy Corbyn. Labour erwägt offenbar, ein solches Votum bereits nach der ersten verlorenen Abstimmung einzubringen. Gelingt es den Konservativen in einem solchen Fall nicht, eine Mehrheit für eine Fortsetzung der Regierung im Parlament aufzubringen, gibt es Neuwahlen.

Eine zweite Volksabstimmung, wie sie immer wieder in Großbritannien diskutiert wird, ist eine weitere Möglichkeit. Die Labour-Partei hat bereits angedeutet, dass sie sich für ein neues Referendum einsetzen könnte, sollte sie keine Neuwahlen durchsetzen können. Völlig unklar ist jedoch, worüber die Bürger überhaupt abstimmen sollen. Den Kompromiss von Theresa May? Oder vielleicht auch über einen Verbleib in der EU? Das Ergebnis, so zeigen es zumindest die Umfragen, wäre unabhängig von der Fragestellung wahrscheinlich wieder knapp.

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