/Amtsgericht Tiergarten: 20 Monate Bewährung wegen Angriff auf SPD-Zentrale

Amtsgericht Tiergarten: 20 Monate Bewährung wegen Angriff auf SPD-Zentrale

Knapp ein Jahr nach versuchten Anschlägen auf die Parteizentralen von SPD und CDU in Berlin hat das Amtsgericht Tiergarten einen 59 Jahre alten Mann zu 20 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Das Gericht befand den geständigen Angeklagten der versuchten Brandstiftung in Tateinheit mit dem versuchten Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion, Sachbeschädigung und dem Vortäuschen einer Straftat für schuldig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Nach Angaben einer Gerichtssprecherin räumte der bislang nicht vorbestrafte Angeklagte in dem eintägigen Verfahren die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft im Wesentlichen ein. Als Motiv gab er an, dass er vom Amt für Statistik Berlin-Brandenburg für die Befragungen des Mikrozensus ausgewählt worden sei. Die Fragen seien ihm zu intim gewesen, er habe sich “entblößt gefühlt, habe nicht ein gläserner Mensch sein wollen”, sagte die Sprecherin.

W. war an Heiligabend 2017 mit seinem Auto in das Willy-Brandt-Haus
der SPD gefahren. Dabei verursachte er einen Sachschaden in Höhe von
160.000 Euro. Im Kofferraum seines Autos waren Gasflaschen,
Benzinkanister und eine brennende Petroleumlampe deponiert. W. soll
geplant haben, in dem explodierenden Auto zu sterben. Das Auto begann
tatsächlich zu brennen, die Sprinkleranlage verhinderte einen größeren
Schaden.

Davor soll W. bereits am Konrad-Adenauer-Haus der CDU
eine Sporttasche mit einer Zündvorrichtung, darunter Gaskartuschen,
deponiert haben. Die Zündvorrichtung soll er zuvor angezündet haben, um
den Eindruck zu erwecken, dass die Zündvorrichtung nur zufällig nicht
funktioniert habe.

W. sagte laut der Gerichtssprecherin aus,
bewusst den Heiligabend gewählt zu haben, damit sich in den
Parteizentralen keine Menschen befinden und er keine Unbeteiligten
trifft.

Taten nicht mehr erklärbar

W. wollte demnach aus diesem Grund ein Zeichen setzen und sich das Leben nehmen. Er habe dabei nicht das Statistikamt treffen wollen, sondern die Politik. Dafür habe er sich CDU und SPD als Ziele ausgesucht. Heute könne er sich seine Taten auch nicht mehr erklären, sagte W. der Sprecherin zufolge in seinem Geständnis.

Die Auseinandersetzung mit dem Statistikamt war zur Tatzeit bereits beigelegt. Nachdem W. zunächst die Fragen nicht beantwortet hatte und nach mehreren Mahnungen sogar ein Zwangsgeld zahlen musste, beantwortete er die Fragen für den Mikrozensus am Ende doch und bekam das Zwangsgeld wiedererstattet. Er habe in Frieden aus dem Leben scheiden wollen, gab W. der Sprecherin zufolge zu den Gründen an, weshalb er doch am Mikrozensus teilnahm.

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