/EuGH: Polnische Justizreform verletzt EU-Recht

EuGH: Polnische Justizreform verletzt EU-Recht

Der Europäische Gerichtshof hat einen Teil der umstrittenen polnischen Justizreformen für nicht mit europäischem Recht vereinbar erklärt. Mit dem nun beanstandeten Gesetz hatte Polens Regierungspartei Recht und Gerechtigkeit PiS das Renteneintrittsalter oberster Richter gesenkt und dem Staatspräsidenten das Recht zuerkannt, deren Amtszeit nach eigenem Ermessen zu verlängern. Das verstößt nach Ansicht der Luxemburger Richterinnen und Richter aber gegen die Grundsätze der Unabsetzbarkeit von Richtern und der richterlichen Unabhängigkeit (Az: C-619/18).

Die EU-Kommission hatte die Klage gegen Polen vorangetrieben, weil sie europäisches Recht und die Unabhängigkeit der Justiz verletzt sah. 

Kritiker hatten der polnischen Regierung vorgeworfen, sie wollte mit der Reform
missliebige Richterinnen und Richter loswerden
. Mehr als 20 von ihnen waren durch das Gesetz zunächst in den Ruhestand geschickt worden. Nach einer einstweiligen Verfügung des EuGH durften die Betroffenen aber ihre Arbeit wieder aufnehmen. Die polnische Regierung hob das
fragliche Gesetz zwischenzeitlich wieder auf
.

EU-Kommission leitete Rechtsstaatsverfahren ein

Tatsächlich dürfen Richterinnen und Richter nur dann vom Dienst entbunden werden,
wenn sie arbeitsunfähig oder wegen ihres Verhaltens ungeeignet für das
Amt seien. Eine vorzeitige Pensionierung ist in der Regel nur auf Antrag des
Betroffenen oder aus medizinischen Gründen möglich. 

Die
PiS hatte seit ihrer Regierungsübernahme 2015 das Gerichtswesen umfassend
reformiert. Vielfach war kritisiert worden, die Justiz werde in ihrer Unabhängigkeit eingeschränkt. Die EU-Kommission
leitete 2017 deshalb auch ein Rechtsstaatsverfahren ein, was als
schärfste Waffe gegen Regelverstöße von Mitgliedsstaaten gilt, und im
letzten Schritt sogar mit einem Entzug der EU-Stimmrechte enden könnte.

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