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Verkehrszeichen: Kein Schildbürgerstreich

Ich wohne in Jena und in Isserstedt
gibt es einen großen Supermarkt. An der Ausfahrt des Supermarkts (im Bild
rechts) auf die Hauptstraße gibt es einen Bypass, über den man direkt nach Jena
kommt, ohne durch den Kreisel zu müssen. An diesem steht noch mal ein Schild “Vorfahrt
beachten”. Meine Frage ist: Was soll das da? Wenn ich auf dem Bypass bin, dann
müsste ich eigentlich nur beim Spurwechsel Vorfahrt beachten, nicht aber, wenn
jemand von der Hauptstraße auf den Bypass wechseln will. Richtig?, will ZEIT-ONLINE-Leser Axel Schuhmann wissen.

Der Leser will wissen, ob die Vorfahrtszeichen auf der rechten Seite überflüssig sind.
© Axel Schuhmann

Das Vorfahrt-achten-Schild an dieser Stelle ist nur scheinbar
überflüssig, sagt Christian Janeczek, Fachanwalt für Verkehrsrecht aus Dresden:
“Die Straße in Richtung Kreisverkehr ist gegenüber dem Bypass
vorfahrtberechtigt. Das bedeutet, dass der Verkehr, der von rechts aus dem Bild
kommt, auf die warten muss, die von unten links kommen.” Relevant wird diese
Regelung, wenn die von unten links nach rechts auf den Bypass wechseln wollen. Dann
müssten die auf dem Bypass ihnen Vorfahrt gewähren, sagt Janeczek.

Janeczek räumt ein, dass das nicht alle seine Kolleginnen und Kollegen
so sehen – aber die meisten. Er hat in einer spontanen Umfrage 18 Kollegen aus
der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltsvereins um eine
Einschätzung gebeten. Die meisten teilten seine Auffassung, so Janeczek. Er
sieht sich auch durch den Bundesgerichtshof (BGH) bestätigt: Das höchste
Gericht gehe davon aus, dass die Vorfahrt für die gesamte Fahrbahnbreite gilt
und darum den Bypass einbezieht.

Nur wenige seien der Überzeugung, dass eine Fahrerin, die von der Hauptstraße
auf den Bypass wechselt, dem Verkehr dort Vorfahrt gewähren muss. Sie beziehen
sich auf die Straßenverkehrsordnung, in der es in Paragraf 7, Absatz 5, heißt:
“In allen Fällen darf ein Fahrstreifen nur gewechselt werden, wenn eine
Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.”

Schließlich gebe es noch Fachanwälte, die die Beschilderung für nicht
eindeutig erachten. Sie seien deshalb der Meinung, dass sich die
Verkehrsteilnehmer und -teilnehmerinnen untereinander abstimmen müssten,
berichtet Janeczek.

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