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Statistisches Bundesamt: Weniger Verkehrstote in Deutschland

Die Zahl der Verkehrstoten in Deutschland ist zurückgegangen. Im April dieses Jahres sind 230 Menschen bei Unfällen im Straßenverkehr ums Leben gekommen, teilte das Statistische Bundesamt mit. Das sind 16,1 Prozent weniger als im April 2018. Auch die Zahl der Verletzten ist im Vergleich zum Vorjahresmonat um 14,1 Prozent auf rund 30.000 zurückgegangen.

Seit Anfang dieses Jahres gab etwas weniger Unfälle mit Verletzten
als im Vorjahr, auch die Zahl der Verkehrstoten ist mit 861 um 4,9
Prozent niederiger. Die Zahl der Verletzten im Straßenverkehr sank um
3,6 Prozent auf 106.600. Dabei gab es mit 839.100 etwas Verkehrsunfälle als im gleichen Zeitraum des Vorjahres.

Im April ist die Zahl der Verkehrstoten wieder gesunken, nachdem sie im Februar und März angestiegen war. Im März 2019 gab es mit 232 Toten einen Anstieg von 8.9 Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat und im Februar mit 193 Toten einen Zuwachs von 1,5 Prozent.

Gerade Fußgänger sind gefährdet

Gerade Fußgängerinnen und Fußgänger sind gefährdet und hier insbesondere ältere Menschen. So ergab eine Studie eines Versicherungskonzerns im Frühjahr diesen Jahres, das besonders Unfälle zwischen Radfahrern und Fußgängern angestiegen sind. Dies ist offenbar nicht nur auf fehlende Radwege, sondern auch auf Ablenkung infolge von Telefonieren und Musikhören zurückzuführen. Unfälle mit Autos ließen sich laut der Studie vor allem durch bremsbereiteres Fahren verhindern.

Im Fahrradbereich will das Verkehrsministerium zukünftig durch den schon lang geforderten grünen Pfeil für mehr Sicherheit sorgen. Die kleinen Zusatzschilder, die an bestimmten Kreuzungen ein vorsichtiges Rechtsabbiegen an roten Ampeln zulassen, sollen künftig auch für Radlerinnen auf dem Radweg gelten. Zudem soll es einen extra Grünpfeil allein für Radfahrer geben sowie ein generelles Halteverbot auf Radwegen.

Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) kündigte zudem an, Überholmanöver zu regulieren: Konkret vorgeschrieben werden soll ein Abstand zwischen Auto und Fahrrad von mindestens 1,50 Meter innerorts, sonst sogar zwei Meter. Beim Rechtsabbiegen von Lkws kommt es immer wieder zu schweren Unfällen. Innerorts sollen Laster deswegen künftig in Schrittgeschwindigkeit rechts abbiegen müssen, also mit sieben bis elf Kilometern pro Stunde.

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