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Fall Lübcke: Nazi im Heuhaufen

Am Mittwoch alarmierte eine Meldung des Hessischen Rundfunks all jene, die den Fall des getöteten CDU-Politikers Walter Lübcke verfolgen: Im hessischen Verfassungsschutz, hieß es, gebe es die Akte des tatverdächtigen Stephan E. nicht mehr – und zwar trotz einer Anordnung, die eine Löschung von Akten verhindern soll.

Ganz so dramatisch, wie es zunächst klang, ist die Sache wohl nicht. Es seien keine Akten gelöscht worden, erklärte das Landesamt für Verfassungsschutz einige Stunden später. Stattdessen lägen solche Akten, die wegen der Anordnung auch routinemäßig nicht mehr gelöscht werden dürfen, physisch vor, seien jedoch dem Zugriff entzogen. Nur der Datenschutzbeauftragte könne sie einsehen.

Also keine heimliche Löschaktion hinter verschlossenen Türen. 

Die Aufregung zeigt trotzdem: Polizeibehörden und Nachrichtendienste sind in der Defensive. Nach ihrem Versagen in den Fällen des rechtsterroristischen NSU-Trios und des IS-Attentäters Anis Amri ist das Vertrauen in die Sicherheitsbehörden geschrumpft, sie stehen unter Beobachtung.

“Mehr Effizienz und mehr Aufwand”

“Der Fall zeigt leider, dass noch nicht alle Lehren aus dem NSU gezogen wurden”, sagt zum Beispiel Eva Högl, Vizechefin der SPD-Bundestagsfraktion. “Die Behörden müssen hier deutlich mehr tun.”

Der CDU-Innenpolitiker Michael Brand forderte im Deutschlandfunk von den Behörden “mehr Effizienz und mehr Aufwand, mehr Personal” im Kampf gegen Rechtsextremismus.

Und der Grünenabgeordnete Konstantin von Notz bescheinigte den Behörden im ZDF eine “analytische Schwäche” beim Erkennen rechtsextremistischer Netzwerke.

Ein Teil der Skepsis rührt daher, dass Stephan E., obwohl er bereits als 20-Jähriger ein Asylbewerberheim angriff und Mitglied der rechtsextremen Szene war, in den letzten Jahren offenbar nicht von den Behörden beobachtet worden war.

Hätte man ihn rechtzeitig als potenziellen Attentäter erkennen müssen?

Nach allem, was bisher bekannt ist, trat Stephan E. zuletzt vor etwa zehn Jahren als Mitglied der rechtsextremen Szene in Erscheinung. Dass er gewaltbereit war, hatte er da schon mit mehreren Delikten unter Beweis gestellt. Er bewegte sich im Umfeld einschlägiger Zusammenschlüsse wie etwa Combat 18. Nach Recherchen von ZEIT ONLINE war er damals auch im Nadis, dem Informationssystem des Verfassungsschutzverbundes, gespeichert.

Einer unter Tausenden

Aber weil danach keine weiteren Straftaten oder auffälligen Aktionen dazukamen, fiel er nach einigen Jahren wieder heraus. Und wurde damit zu einem gewaltaffinen Rechtsextremisten unter Tausenden. So zählten die Sicherheitsbehörden im Jahr 2017 über 24.000 Rechtsextreme in Deutschland, von denen ungefähr die Hälfte als gewaltbereit gilt. Es ist völlig unmöglich, diese Gruppe vollständig im Blick zu behalten.

Der Fokus der Behörden liegt deshalb auf jenen, die sie als besonders relevant herausfiltern. Zu diesem Zweck haben sie ein Netz an V-Leuten in der Szene platziert, das durchaus engmaschiger ist als bei Islamisten oder Linksextremen.

Auch durch Überwachungsmaßnahmen und zivile Beamte, die auf Veranstaltungen unterwegs sind, behalten die Behörden rechtsextreme Gewaltaffine im Blick. Die aufgeklärten Taten, die beispielsweise die rechtsextreme Bamberger Gruppe und die Bürgerwehr Freital im Jahr 2015 verübt haben, oder die im vergangenen Jahr bekanntgewordenen Anschlagspläne der mutmaßlich rechtsterroristischen Gruppe Revolution Chemnitz, zeigen, dass Polizei und Verfassungsschutz potenzielle Täter auf dem Radar haben.

Mitunter ist das Bild der Behörden erstaunlich präzise. Das dokumentiert ein als Verschlusssache eingestufter Bericht des Bundesinnenministeriums über Combat 18, der ZEIT ONLINE vorliegt: Es erfolge eine “intensive Beobachtung” der Gruppe durch den Verfassungsschutz, heißt es darin. Combat 18 unterscheide zwischen Vollmitgliedern und Unterstützern und sei vor allem in Süd- und Westdeutschland sowie Thüringen aktiv. Es gebe regelmäßige Pflichttreffen, vor allem am Rande von Konzerten. Hinweise auf eine rechtsterroristische Ausrichtung gebe es derzeit nicht.

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