/Europäischer Gerichtshof: Deutsche PKW-Maut verstößt gegen EU-Recht

Europäischer Gerichtshof: Deutsche PKW-Maut verstößt gegen EU-Recht

Deutsche PKW-Maut verstößt gegen EU-Recht

Die in Deutschland geplante PKW-Maut verstößt gegen EU-Recht. Die Abgabe diskriminiere
andere EU-Länder, da sie praktisch ausschließlich von
Pkw-Fahrern aus anderen Mitgliedsländern gezahlt werden soll, teilte der Europäische Gerichtshof in Luxemburg mit. Die wirtschaftliche Last der Maut liege praktisch ausschließlich auf den Haltern und Fahrern von in anderen EU-Staaten zugelassenen Fahrzeugen, begründeten die Richter. Sie verstoße zudem gegen die Grundsätze des freien Warenverkehrs und des freien Dienstleistungsverkehrs im EU-Binnenmarkt. Die Maut sei
daher mit EU-Recht unvereinbar.

Die Maut sollte auf Bundesstraßen und Autobahnen ab Oktober 2020 kassiert werden. Inländische Autobesitzer sollten im Gegenzug für Mautzahlungen durch eine geringere Kfz-Steuer komplett entlastet werden. Fahrer aus dem Ausland sollen nur für Autobahnen zahlen.  

Die EU-Kommission
hatte anfangs erhobene Bedenken gegen diese einseitige Entlastung inländischer Fahrer 2016 fallen gelassen.
Österreich zog 2017 dennoch gegen die Maut vor Gericht, unterstützt von den
Niederlanden. Das oberste EU-Gericht hatte dann darüber zu befinden, ob die Maut
EU-Ausländer verbotenerweise wegen ihrer Staatsangehörigkeit
benachteiligt. Dies bezieht sich darauf, dass nur inländische
Autobesitzer über eine geringere Kfz-Steuer für die Maut entlastet
werden sollen. 

Nach Abzug der Kosten sollte die Maut laut Verkehrsministerium etwa 500 Millionen Euro pro Jahr für Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur einbringen. An den Zahlen gab es allerdings Zweifel.

Generalanwalt empfahl, Klage abzuweisen

Das Gesetz über die Infrastrukturabgabe (Maut) und die gesetzliche Änderung bei der KfZ-Steuer  traten im Juni 2016 in Kraft, wurden aber bisher nicht angewendet. Die CSU hatte das Projekt in der vorigen großen Koalition durchgesetzt. In einem jahrelangen, teils zähen Gesetzgebungsprozess wurde das Wahlkampfversprechen der Unionsparteien berücksichtigt, dass kein Inländer zusätzlich belastet werden soll: Zeitgleich zur Maut sollte eingeführt werden, dass inländische Fahrer und Halter im gleichen Umfang über die Kfz-Steuer entlastet werden. Darin sahen Kritiker eine Diskriminierung von ausländischen Autofahrern.

Die EU hatte sogar ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet, stellte es aber nach Verhandlungen mit dem Verkehrsministerium wieder ein. 2016 räumten beide Seiten letzte Streitfragen aus und bekundeten, dass die Regelungen nun EU-konform seien. Der für das Verfahren zuständige Generalanwalt sprach sich in seinem Schlussantrag im Februar noch dafür aus, die Klage Österreichs abzuweisen. Das sah der Gerichtshof nun anders.

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