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EuGH-Urteil: Das Ende der Ausländermaut

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat geurteilt, dass die geplante deutsche Pkw-Maut, Infrastrukturabgabe genannt, Autofahrer aus anderen EU-Staaten diskriminieren würde. Sie verstößt damit gegen EU-Recht. Österreich hatte, unterstützt von den Niederlanden, Deutschland verklagt.

Damit ist das über Jahre von CSU-Verkehrsministern vorangetriebene Prestigeprojekt praktisch tot. Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) und seine Partei sind spektakulär gescheitert. “Die PkW-Maut ist in dieser Form leider vom Tisch”, räumte er am Mittag selbst ein. Das sei überraschend und bedauerlich.Die Entscheidung der Richter kam überraschend: Der Berichterstatter am EuGH hatte zuvor empfohlen, die Klage abzuweisen. Aber das ist jetzt unerheblich.

Den Autofahrern bleibt ein Bürokratie-Monster erspart

Die Richter in Luxemburg haben erkannt, dass die Abgabe von Anfang an eine Ausländermaut war. Dieser Zweck wurde im Laufe der Jahre nur durch Nachbesserungen immer besser kaschiert. Damit haben die Richter Deutschland und den Eignern von mehr als 47 Millionen hierzulande zugelassener Pkw zugleich ein bürokratisches Monster erspart.

Entstanden war die Maut als Wahlkampfgeschenk der CSU bei der Bundestagswahl 2013. Die hatte die Abgabe gegen den anfänglichen Widerstand von Kanzlerin Angela Merkel und der SPD bei den Koalitionsverhandlungen zur damaligen großen Koalition durchgesetzt. Vor allem an bayerischen Stammtischen hatte man sich darüber aufgeregt, dass deutsche Pkw-Fahrer auf Österreichs Autobahnen zum Kauf einer Vignette (“Pickerl”) gezwungen sind, während die Österreicher umgekehrt kostenfrei auf deutschen Autobahnen fahren.

Nur: In Österreich zahlen alle, auch die Einheimischen, für die Benutzung der Straßen. Dass Autofahren durch so ein Modell für alle teurer würde, wollte die CSU in Deutschland unbedingt vermeiden. Der Plan der CSU sah also vor, dass zwar alle zahlen, aber die deutschen Autofahrer dafür im Gegenzug entschädigt würden durch eine Senkung der Kfz-Steuer.

Doch eben diese Kombination fiel jetzt vor dem EuGH durch, weil de facto nur ausländische Autofahrer hätten bezahlen müssen. Im Nachhinein dürften sich damit die Mautgegner im Regierungslager bestätigt fühlen. Ohnehin war es fraglich, ob die so geplante Pkw-Maut überhaupt einen relevanten Beitrag für den Erhalt deutscher Autobahnen und Brücken erbracht hätte. Die Kosten für den Anlauf des Mautsystems und die laufende Erhebung und Kontrolle der Abgabe hätten nach den Berechnungen etlicher Gutachter etwa im Auftrag des ADAC oder zuletzt der Grünen mit hoher Wahrscheinlichkeit die Einnahmen aufgefressen. 

Ein Nachbessern an der durchgefallenen Maut wäre falsch

Jetzt bleibt für die deutschen Pkw-Besitzer wohl erst mal alles beim Alten, sie müssen keine Abbuchungsermächtigung für die Maut erteilen, Millionen geänderte Kfz-Steuerbescheide werden obsolet. Die elektronische Überwachung des Verkehrs, bei der die Mautentrichtung anhand der Autokennzeichnung überprüft werden sollte, wird erst mal nicht stattfinden.

Die CSU und die Bundesregierung wären jetzt gut beraten, ihre bisherigen Mautpläne fallen zu lassen. Weitere Nachbesserungsversuche wären kontraproduktiv.

Stattdessen sollte die große Koalition darüber nachdenken, wie sie zügig ein sinnvolles Gesamtkonzept zur Reduktion der CO2-Belastung durch den Verkehr – inklusive CO2-Abgabe – auf den Weg bringen kann. Wenn in diesem Paket dann wieder eine Maut enthalten sein sollte, dann müsste diese – anders als bislang vorgesehen – abhängig von den tatsächlich zurückgelegten Fahrstrecken sein – und ohne Diskriminierung von ausländischen Autofahrern. So bringt die Niederlage in Luxemburg auch neue Chancen.

Ärgerlich aber, dass bereits viele Millionen Euro in die Vorbereitung der jetzt gescheiterten Maut geflossen sind. Ärgerlich auch, dass bereits ein Betreiberkonsortium mit dem Aufbau des Mautsystems beauftragt wurde. Das war voreilig. Da sind wohl jetzt zusätzlich Schadenersatzzahlungen fällig, auf Kosten des Steuerzahlers.

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