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Flüchtlingshilfe: Wenn Retter zu Tätern erklärt werden

Flüchtlingen in der Not zu helfen, sollte eigentlich eine ebenso notwendige wie ehrenwerte Pflicht sein. Flüchtlingshelfer wurden deshalb auch immer wieder mit Auszeichnungen bedacht. Doch dieser Tage werden sie von einigen Regierungen immer häufiger auf eine Stufe mit Schleuserbanden gestellt, kriminalisiert und von der Justiz verfolgt. Mitunter werden sie sogar angewiesen, gezielt gegen humanitäre Hilfspflichten zu verstoßen.

So forderte Italiens Regierung kürzlich die Besatzung des von der deutschen Hilfsorganisation Sea-Watch betriebenen Rettungsschiffs Sea-Watch 3 dazu auf, die von ihr im zentralen Mittelmeer aufgenommenen 52 Flüchtlinge und Migranten nach Libyen zurückzubringen. Zum Glück und zu Recht weigerte sich der Verein, dieser Order Folge zu leisten.

Denn Flüchtlinge an der libyschen Küste abzusetzen, also an jenem Ort, dem sie zu entkommen suchten, wäre ein elementarer Verstoß gegen die Gesetze des Seerechts gewesen. Danach besteht nicht nur das Gebot, Menschen aus Seenot zu retten, sondern sie auch in einen “sicheren Hafen” zu bringen. Sicher – das heißt: Die vor dem Ertrinken Bewahrten dürfen nicht dort an Land gebracht werden, wo ihnen Gefahr für Leib und Leben droht.

Gefoltert, vergewaltigt und versklavt

In Libyen, das haben Medien und Nichtregierungsorganisation bereits ungezählte Male dokumentiert, müssen Flüchtlinge und Migranten um ihr Leben und ihre Gesundheit fürchten. Viele werden in Libyen misshandelt, gefoltert, vergewaltigt, versklavt und unter grauenhaften Bedingungen in Lager und Gefängnisse gesperrt. Etliche sterben.

Weitere eklatante Verstöße: Seit geraumer Zeit hat Italien, das als EU-Mitglied der Europäischen Menschenrechtskonvention verpflichtet ist, seine Häfen für die Rettungsschiffe privater Hilfsorganisationen geschlossen. Sie dürfen dort nicht mehr einlaufen, geschweige denn Flüchtlinge absetzen.

Italienische Staatsanwälte haben Rettungsboote beschlagnahmt und ermitteln gegen deren Besatzungsmitglieder wegen angeblicher Beihilfe zum “illegalen Grenzübertritt”. Vergangene Woche beschloss die Regierung in Rom außerdem ein Gesetz, demzufolge Kapitäne, Eigner und Betreiber von Schiffen, die “ohne Genehmigung in italienische Hoheitsgewässer eindringen”, mit Geldstrafen bis zu 50.000 Euro belegt werden können. Nun muss nur noch das Parlament zustimmen.

Laut dem UN-Flüchtlingshilfswerk UNHCR und der Internationalen Organisation für Migration IOM sind seit 2014 mindestens 12.000 Menschen im Zentralen Mittelmeer ertrunken. Diese Passage, so der UNHCR, sei zur “tödlichsten Meeresüberquerung der Welt” geworden.

Aber nicht nur Italien geht so rabiat gegen humanitäre Helfer vor. Seit sich immer mehr Menschen aus dem Mittleren Osten, aus Asien, Afrika und Lateinamerika auf die Flucht begeben und dabei auch die nationalen Grenzen westlicher Staaten überqueren, rücken dort Parlamente und Staatsanwälte jenen zu Leibe, die nicht tatenlos zusehen wollen, wie Flüchtlinge und Migranten in Stacheldrähten hängen bleiben, in Meeren und Flüssen ertrinken, in Wüsten verdursten oder sich in Bergen verlaufen.

Hilfe wird zur Beihilfe

2017 wurde in Nizza der französische Olivenbauer Cédric Herrou vor Gericht gestellt, weil er Flüchtlingen half, die sich in einem Gebirgstal verirrt hatten. Er nahm sie mit in seinem Lieferwagen, geriet in eine Polizeikontrolle und wurde angeklagt. Der Vorwurf: “Beihilfe zum illegalen Aufenthalt von Ausländern in Frankreich”.

Ungarns Parlament erließ im vergangenen Jahr mit überwältigender Mehrheit ein Gesetz, das jene Bürger mit bis zu einem Jahr Haft bestraft, die Flüchtlingen ohne Schutzberechtigung dabei unter die Arme greifen, einen Asylantrag zu stellen, oder die unerlaubt eingereisten Migranten helfen, in Ungarn zu bleiben. 

Im US-Bundesstaat Arizona wurde zu Beginn dieses Jahres vier Mitgliedern der Hilfsorganisation No More Deaths (Keine Toten mehr) der Prozess gemacht. Sie hatten in einem Nationalpark an der Grenze zu Mexiko an mehreren Orten Wassercontainer und Blechbüchsen mit schwarzen Bohnen deponiert, um hier entlangkommende Flüchtlinge und Migranten vorm Verdursten und Verhungern zu bewahren. Immer wieder werden in dieser abgelegenen Wüstengegend Leichname gefunden. Der Richter befand die vier für schuldig, unerlaubt in den Park gefahren, von den vorgeschriebenen Straßen abgewichen zu sein sowie Müll hinterlassen zu haben.

Natürlich gibt es Fluchthelfer, die – wenn auch gutmeinend und ohne jegliche Profitgier – wie Schleuser agieren. Sie schleusen gegen das Gesetz gezielt Flüchtlinge und Migranten ins Land, weil sie der Ansicht sind, Grenzen müssten offen sein.

Auch ist es strafbar, wenn einzelne Menschen oder ganze Gruppen ausreisepflichtige Personen in Deutschland regelmäßig vor einer bevorstehenden Abschiebung warnen und sie mitunter sogar verstecken. Das ist obendrein politisch äußerst unklug: Der internationale Flüchtlingsschutz hat nur dann eine Chance zu bestehen, wenn jene, die keinen Schutzanspruch und kein Bleiberecht mehr haben, ausgewiesen und abgeschoben werden – notfalls auch zwangsweise.

Leben retten, wo der Staat versagt

Doch in den hier beschriebenen Beispielen geht es um Fluchthelfer, die einer humanitären Pflicht gehorchen, die dort helfend und lebensrettend einspringen, wo der Staat versagt, wegschaut beziehungsweise die Gefahr für Leib und Leben von Flüchtlingen sogar willentlich und wissentlich in Kauf nimmt.

Die Seenotretter im Mittelmeer, die vier aus Arizona oder der französische Olivenbauer Cédric Herrou wollten mit ihren Taten nicht, wie die Justiz behauptete, gezielt Anreize setzen für Flüchtlinge, damit sie unerlaubt Grenzen überschreiten. Sie halfen und helfen in Notlagen – und das aus purer Mitmenschlichkeit.

Verkehrte Verhältnisse: Staaten, die sträflicher Weise die Hilfe für in Not geratene Menschen unterlassen, bestrafen jene, die dieser Pflicht nach bestem Wissen und Gewissen genügen.

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