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E-Scooter: Hamburg will Chaos mit Sharing-Anbieter vermeiden

Seit Samstag dürfen E-Scooter legal auf öffentlichen Wegen fahren. Hamburgs
Verkehrsbehörde hat deswegen ein Konzept für Sharing-Anbieter von elektrischen
Tretrollern erarbeitet. Mehrere Unternehmen planen ein lokales Angebot. Mit
ihnen soll eine freiwillige Vereinbarung getroffen werden, die unter anderem
Abstellverbotszonen sowie eine Limitierung auf 1.000 Roller pro Anbieter innerhalb
des Rings 2 vorsieht. Zudem möchte die Verkehrsbehörde mittels einer
Ortungssoftware, in der alle Leihroller erfasst werden, einen Überblick über
Angebot und Nutzung bekommen.  Bisher hat allerdings noch
kein Betreiber die Vereinbarung unterschrieben. Alles
Wissenswerte zu den E-Scootern, haben wir für Sie zusammengefasst.

Um welche Roller geht es eigentlich?

In der Debatte um die Zulassung wurden die Begriffe E-Roller und E-Scooter oft synonym verwendet. Gemeint ist eigentlich der E-Scooter, ein elektronisch angetriebener City-Tretroller. Die Roller sind meist trag- und klappbar, auf ihnen steht der Fahrende. Hochpreisige Modelle schaffen mit einer Akku-Ladung Reichweiten bis zu 50 Kilometer, die maximale Geschwindigkeit liegt zwischen 20 und 50 Kilometern pro Stunde. Der Begriff E-Roller bezeichnet dagegen eigentlich die deutlich leistungsstärkeren Elektro-Motorroller.

Was regelt die
Verordnung?

Die Verordnung erlaubt, dass E-Scooter mit einer
Höchstgeschwindigkeit von 20 Kilometern pro Stunde und einem maximalen Gewicht
von 55 Kilogramm auf Radwegen und, sofern kein Radweg vorhanden ist, auch auf
der Straße fahren dürfen. Dabei müssen Nutzerinnen und Nutzer
hintereinanderfahren, sich möglichst weit rechts halten und schnellere Verkehrsteilnehmer
überholen lassen. Zunächst plante das Bundesverkehrsministerium auch eine
Erlaubnis auf Gehwegen für E-Scooter mit Schrittgeschwindigkeit. Nach Kritik
aus den Ländern
wurde dieser Passus aber wieder gestrichen.

Auf was müssen Sie
bei der Nutzung achten?

Die E-Scooter müssen für die Nutzung im Verkehr ähnlich wie
ein Fahrrad ausgestattet sein: mit einer Lenk- oder Haltestange, zwei separaten
Bremsen, einer Klingel, Vorder-, Rück- und Bremslicht sowie Seitenreflektoren. Für
alle Tretroller, die schneller als sechs Kilometer pro Stunde fahren können, ist eine Haftpflichtversicherung
vorgeschrieben. Diese soll zwischen 30 und 60 Euro im Jahr kosten. Die Plakette
muss am Roller angebracht werden. Zudem sollten Sie darauf achten, dass der
E-Scooter bereits nach der neuen Verordnung zugelassen wurde. Eine Betriebsgenehmigung
müssen die Hersteller nach dem Inkrafttreten der eKFV erst beim
Kraftfahrt-Bundesamt beantragen, ein Sprecher der Behörde rechnete mit
Wartezeiten von in der Regel zwei Wochen. Nicht zugelassene Tretroller oder
solche mit einer höheren Maximalgeschwindigkeit sind weiterhin auf öffentlichen
Wegen verboten. Wer sich nicht daran hält, riskiert ein Bußgeld ab 20 Euro, bei
Fahrzeugen ohne Erlaubnis sogar ein Strafverfahren. Bereits gekaufte E-Scooter können
mit einer Einzelbetriebserlaubnis nachgerüstet werden. 

Was ist noch wichtig?

Erlaubt ist das Fahren im Straßenverkehr ab 14 Jahren. 12-
bis 14-Jährige dürfen E-Scooter mit einer maximalen Geschwindigkeit von 12
Stundenkilometern nutzen. Zudem gelten für Fahrerinnen und Fahrer dieselben
Alkoholgrenzwerte wie im Auto. Fahranfänger sollten nüchtern fahren, alle
anderen dürfen bis zu 0,5 Promille im Blut haben. Gibt es eine Fahrradampel,
müssen E-Scooter-Nutzer diese beachten. Eine Führerscheinpflicht gibt es nicht,
ebenso wenig wie eine Helmpflicht. Die Deutsche Bahn verkündete zudem nach der
Entscheidung des Bundesrates, dass kleine, klappbare Tretroller kostenlos im
Zug mitgenommen werden dürfen.

Welche Kritik gibt
es?

Politiker wie der Bremer Verkehrssenator Joachim Lohse, verschiedene
Experten sowie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft warnten
bereits vor der Abstimmung im Bundesrat im Mai vor den Unfallgefahren durch E-Scooter.
In der Konsequenz ließ Bundesverkehrsminister
Andreas Scheuer (CSU) die
Fahrerlaubnis für Gehwege aus der Verordnung streichen. Tatsächlich gab es in
Schweden und Frankreich bereits jeweils einen Toten nach Unfällen mit Tretrollern. In Hamburg wurde
ein 12-Jähriger durch eine E-Scooter-Fahrerin verletzt. Der Allgemeine Deutsche
Fahrrad-Club (ADFC) kritisierte, dass es auf Deutschlands Radwegen schon jetzt zu
wenig Platz gebe und sich die Unfallrisiken durch weitere Fahrzeuge noch
erhöhe. Auch der Chef der Polizeigewerkschaft, Oliver Malchow, sagte gegenüber
der dpa, dass die Gefahr für Kollisionen bestünde. Vorerst plane die Polizei
aber keine zusätzlichen Kontrollen.

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