/Asylverfahren: Bundesamt hebt rund 1,8 Prozent der Asylbescheide auf

Asylverfahren: Bundesamt hebt rund 1,8 Prozent der Asylbescheide auf

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) hat 2019 in den ersten vier Monaten die positiven Asylbescheide von rund 600 Personen aufgehoben. Damit haben diese den Status eines Asylberechtigten oder Flüchtlings verloren. In mehr als 98 Prozent der abgeschlossenen Widerrufsverfahren blieb der Schutzstatus dagegen bestehen. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Frage der Grünen-Abgeordneten Luise Amtsberg hervor. Insgesamt hat das Bamf in diesem Zeitraum mehr als 32.000 Asylbescheide geprüft.

Bei den rund 600 Fällen handelt es sich zum Großteil um Personen, die als Syrer und Iraker registriert sind. 489 Bescheide wurden widerrufen, weil die Bedingungen für ein Asyl nicht mehr vorlagen. 114 Menschen verloren den Anspruch auf Schutz, weil sie falsche Angaben gemacht haben.

Längere Fristen für Prüfung

Auf die Frage, wie lange Widerrufsverfahren durchschnittlich dauern, erhielt Amtsberg keine Antwort. Dies werde “statistisch nicht erfasst”, sagte das Innenministerium. Außerdem teilte das Ministerium mit, dass ein offenes Widerrufsverfahren keinen Einfluss auf den Familiennachzug habe. Amtsberg sagte jedoch, dass sie Fälle aus der Praxis kenne, in denen die Entscheidung über Visumsanträge von Angehörigen mit Verweis auf eine laufende Widerrufsprüfung aufgeschoben worden sei. Dies sei falsch, sagte Amtsberg. Solange das Bamf “seine Entscheidung nicht widerrufen hat, besteht die Aufenthaltserlaubnis fort”.  

Laut Asylgesetz kann ein positiver Bescheid widerrufen werden, wenn sich die Situation in einem Herkunftsland nachhaltig verbessert hat. Davon sei man in Syrien, Eritrea, Afghanistan und dem Irak weit entfernt, sagte Amtsberg. Dennoch würden Flüchtlinge während des Widerrufsverfahrens “monatelang in Angst versetzt”. Ende April waren noch mehr als 230.000 Widerrufsverfahren offen. 

Innerhalb von drei Jahren muss die sogenannte Widerrufs- und Rücknahmeprüfung erfolgen. Die Frist soll vorübergehend auf bis zu fünf Jahre verlängert werden. Dies ist Teil des “Geordnete-Rückkehr-Gesetz”, einem Gesetzespaket zu Migrations- und Asylfragen, das der Bundestag Anfang Juni verabschiedet hatte. Mit der Verlängerung soll verhindert werden, dass Entscheidungen, die in der Zeit der Überlastung beim Bamf zwischen Mitte 2015 und Mitte 2017 womöglich unter Zeitdruck getroffen worden waren, nicht mehr korrigiert werden können. 

Hits: 23