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Tempolimit: Schnee im Sommer

Bei einer vorgeschriebenen
Höchstgeschwindigkeit von beispielsweise 70 km/h mit dem Zusatzzeichen
“Schneeflocke” habe ich mal gelesen, dass die 70 km/h generell eingehalten
werden müssen, auch im Hochsommer! Irgendwann habe ich mal einen Fahrschullehrer
gefragt und er meinte, das sei nicht richtig. Was stimmt denn nun?, fragt
ZEIT-ONLINE-Leser Frank Büllesbach.

“Der
Fahrlehrer liegt leider falsch: Auch wenn es kaum verständlich ist, gilt die
Tempobeschränkung hier unabhängig vom Wetter”, sagt Rechtsanwalt Markus Matzkeit. Denn bei dem Zusatzzeichen mit der Schneeflocke handele es sich nicht
um eine Voraussetzung für die Gültigkeit, sondern um eine Erklärung: Da
winterliche Glätte auftreten könnte, wird die Geschwindigkeit allgemein
reduziert – auch im Hochsommer, sagt der Anwalt aus Nordrhein-Westfalen. Anders
sieht es bei dem Schild “bei Nässe” aus, das ein Tempolimit nur für eine
bestimmte Witterungssituation festschreibt, erklärt Matzkeit.

Das Schild
mit der Schneeflocke lasse sich mit dem Zusatzschild “Baustelle” vergleichen,
das an Temposchilder angebracht wird. Es diene nur dazu, den Kraftfahrerinnen
und Kraftfahrern zu erklären, warum die Geschwindigkeit eingeschränkt wird,
erläutert Matzkeit. Selbst wenn alle Baumaßnahmen abgeschlossen und die
Bauzäune längst weggeräumt sind, aber das Schild vergessen wurde, bleibe das
Tempolimit trotzdem gültig. Zu den verwirrenden Schneeschildern sagt der Anwalt:
“Es wäre wünschenswert, dass die jeweilige Behörde diese Schilder im Sommer
verhängen würde.”

Wie verhalten sich Autofahrerinnen und
Autofahrer bei einem Tempolimit mit dem Hinweis “bei Nässe” richtig? Wann ist
die Straße überhaupt als nass zu bewerten? Das haben wir
bereits in unserer Serie erklärt
.

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