/Kükenschreddern: Verbraucherschützer fordern Ausstiegsdatum für Massentötung von Küken

Kükenschreddern: Verbraucherschützer fordern Ausstiegsdatum für Massentötung von Küken

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum massenhaften Töten männlicher Küken hat unterschiedliche Reaktionen ausgelöst. Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) forderte die Betriebe auf, das Kükentöten rasch zu beenden. “Ethisch ist es nicht vertretbar”, sagte Klöckner. Auch Tierschützer zeigten sich enttäuscht. Die Geflügelwirtschaft sieht sich hingegen bestätigt.

Weil sich die Aufzucht der männlichen Tiere für Geflügelbetriebe wirtschaftlich weniger
lohnt, werden jedes Jahr Millionen Küken in Schränken mittels Kohlendioxid erstickt. Eine
weitere bisher erlaubte Methode ist das Schreddern der Tiere in einem
Häcksler. Das betraf in Deutschland 2012 nach Angaben des Gerichts etwa
45 Millionen Küken.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte das Kükentöten nur noch vorübergehend für zulässig erklärt – bis zur Einführung alternativer Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im Hühnerei. Klöckner bekräftigte, ein solches Verfahren sei auf dem Weg zur Serienreife und werde Brütereien bald flächendeckend zur Verfügung stehen. Alternativen müssten dann aber auch rasch angewendet werden. Der Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv), Klaus Müller, forderte ein konkretes Ausstiegsdatum. “Es wird Zeit, dass in dieser Frage endlich Klarheit für die Verbraucher geschaffen wird und die neuen Verfahren schnell zum Einsatz kommen”, sagte Müller der Rheinischen Post. Ein Ausstiegsdatum würde Verlässlichkeit und Planungssicherheit schaffen.

Geflügelwirtschaft – Kükentötung bleibt vorerst erlaubt

Grüne fordern Bundesregierung zum Handeln auf

Der Zentralverband der Geflügelwirtschaft teilte mit, man wolle “lieber heute als morgen” aus dem Töten aussteigen. Der Verband sehe sich durch die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts “in unserer Rechtsauffassung bestätigt”. Das Urteil sei aber auch ein Auftrag an alle Beteiligten, Alternativen voranzubringen. Dazu gehört die Geschlechtsbestimmung im Ei, also vor dem Schlüpfen.

Die Richter hatten in ihrem Urteil festgehalten, dass das Töten der Küken aus wirtschaftlichen Gründen nicht tragbar sei, aber zugleich die bisherige Praxis so lange bestätigt, bis Alternativen vorhanden sind. Laut Ministerin Klöckner steht eine Methode kurz vor der Einsatzreife, die Geflügelbetrieben ermöglicht, das Geschlecht des künftigen Kükens bereits im angebrüteten Ei festzustellen. Das erspart das Töten der bereits geschlüpften Lebewesen.

Grünen-Fraktionschef Anton Hofreiter forderte die große Koalition zum Handeln auf. Die Bundesregierung müsse “diese unwürdige und unethische Praxis jetzt gesetzlich beenden”, sagte Hofreiter der Neuen Osnabrücker Zeitung. Ministerin Klöckner dürfe “dem tierschutzwidrigen Treiben der Industrie nicht länger zuschauen”, sondern müsse eine Agrarwende einleiten. Hofreiter verband das mit der Forderung, industrielle Massentierhaltung zu unterbinden.

Tierschutzbund enttäuscht über Urteil

Tierschützer forderten dagegen einen sofortigen Stopp der bisherigen Praxis. “Das Urteil setzt auf die Geschlechtsbestimmung im Ei und fördert damit weiter die Hochleistungszucht, die für die Legehennen mit großen gesundheitlichen Problemen verbunden ist”, sagte Rüdiger Jürgensen vom Verein Vier Pfoten Deutschland, der eine Demonstration für mehr Tierschutz vor dem Bundesverwaltungsgericht organisiert hatte. “Dieses Urteil ändert nichts am bestehenden pervertierten System der Intensivtierhaltung.” Die ebenfalls im Tierschutz engagierte Albert Schweitzer Stiftung lobte das Urteil als Signal für den Tierschutz.

Auch der Deutsche Tierschutzbund hat sich enttäuscht darüber gezeigt, dass das massenhafte Kükentöten
vorübergehend noch
erlaubt bleibt. “Wir hätten uns ein sofortiges Verbot gewünscht”, sagte Verbandspräsident Thomas Schröder. Die bisherige Praxis werde nun erst mal wie gehabt weitergehen. “An jedem weiteren Tag leiden und sterben lebensfähige Küken.”

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