/Kükenschreddern: Es werden noch viele Küken sterben

Kükenschreddern: Es werden noch viele Küken sterben

Das massenhafte Töten von Eintagsküken bleibt erlaubt – aber nur vorübergehend: Das ist die zentrale Botschaft des Bundesverwaltungsgerichts in seinem aktuellen Urteil. 45 Millionen männliche Tiere werden jedes Jahr in Deutschland getötet, erstickt, geschreddert und zu Tierfutter weiterverarbeitet, weil ihre Aufzucht unrentabel wäre. Sie taugen nicht als Masthähne, denn ihre Rasse wurde eigens gezüchtet, um viele Eier zu legen. Und weil männliche Tiere das naturgemäß eben nicht tun, lohnt sich ihr Leben für die Bauern nicht.

Seit Jahren gibt es Streit darüber, ob das rechtlich zulässig ist. Denn immerhin ist der Tierschutz seit 2002 als Staatsziel im Grundgesetz verankert. Und das Tierschutzgesetz verbietet es, Tiere ohne “vernünftigen Grund” zu töten. Wer es doch tut, muss mit einer Geldstrafe rechnen oder kann zu maximal drei Jahren Haft verurteilt werden. Doch meistens wird die Vorschrift auf Einzelfälle von Tierquälerei angewandt, nicht aber auf die Zustände in der Massentierhaltung. Ein Grund dafür ist: Die zuständigen Gerichte haben die wirtschaftlichen Interessen der Betriebe bislang so gut wie immer als “vernünftigen Grund” bewertet.

Das Bundesverwaltungsgericht sieht das jetzt grundsätzlich anders. “Im Lichte des im Jahr 2002 in das Grundgesetz aufgenommenen Staatsziels
Tierschutz beruht das Töten der männlichen Küken für sich betrachtet
nach heutigen Wertvorstellungen nicht mehr auf einem vernünftigen Grund”, schreiben die Richter in einer Pressemitteilung zum Urteil (die schriftliche Urteilsbegründung steht noch aus). “Die Belange des Tierschutzes wiegen schwerer als das wirtschaftliche
Interesse der Brutbetriebe, aus Zuchtlinien mit hoher Legeleistung nur
weibliche Küken zu erhalten.”

Geflügelwirtschaft – Kükentötung bleibt vorerst erlaubt

“Verfassungsrechtlich mehr als zweifelhafte Lesart”

Tierrechtler werten den Spruch deshalb wenigstens als winzigen Schritt in die richtige Richtung. Schließlich hatte die Vorinstanz, das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster, allein wirtschaftliche Erwägungen als “vernünftigen Grund” für die Massentötung von Küken gelten lassen – eine “verfassungsrechtlich mehr als zweifelhafte Lesart des Tierschutzgesetzes”, wie Jens Bülte kritisiert, Professor für Wirtschaftsstrafrecht an der Universität Mannheim. “Ihr tritt das Bundesverwaltungsgericht nun zu Recht entgegen.”

Christoph Maisack, derzeit vom baden-württembergischen Justizministerium zur hessischen Landestierschutzbeauftragten abgeordnet, ist Spezialist für die Interpretation des “vernünftigen Grundes”. Er sagt: “Verglichen mit dem Status quo ist das Urteil sicherlich ein Fortschritt: Es wertet das Staatsziel des Tierschutzes auf. Es bekräftigt den Grundsatz, dass wirtschaftliche Interessen allein den Tierschutz nicht aushebeln können. Und es sagt deutlich: Tierschutz bedeutet auch, das Leben der Tiere zu schützen, nicht nur ihr Wohlbefinden.”

An der Praxis des Kükentötens ändert das Urteil dennoch erst einmal nichts. Denn das Bundesverwaltungsgericht geht davon aus, dass es “in näherer Zukunft” möglich sein wird, das Geschlecht der Küken noch im Ei zu bestimmen. Das würde es den Brütereien ermöglichen, Eier mit männlichen Embryonen zu vernichten, bevor die Küken schlüpfen. Ein Verfahren dazu gibt es bereits. Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) hat angekündigt, dass es im kommenden Jahr allen Brütereien in Deutschland zur Verfügung stehen solle

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