/Gmail: Google gewinnt Rechtsstreit mit Bundesnetzagentur

Gmail: Google gewinnt Rechtsstreit mit Bundesnetzagentur

 Webdienste wie Googles Gmail gelten nicht als Telekommunikationsdienst nach EU-Recht, hat der Europäische Gerichtshof
in einem Grundsatzurteil entschieden. Demnach müssen Gmail und ähnliche Webangebote keine neuen
Verpflichtungen beim Datenschutz oder der öffentlichen Sicherheit eingehen, wie
etwa Schnittstellen für den Datenzugriff von Ermittlungsbehörden einzurichten.

Dem Urteil geht ein langjähriger
Streit zwischen Google und der Bundesnetzagentur voraus
. Bereits 2012 hatte die
Bundesnetzagentur den Internetkonzern aufgefordert, seinen E-Mail-Service nach
deutschem Recht als Telekommunikationsdienst anzumelden. Das Unternehmen
weigerte sich jedoch. Vor diesem Hintergrund hatte das Oberverwaltungsgericht
Münster die Richter in Luxemburg angerufen zu klären, ob Email-Dienste, die
über das offene Internet laufen, ohne den Kunden einen Internetzugang zu
bieten, Telekommunikationsdienste nach EU-Recht seien.

Die Luxemburger Richter haben
dies nun verneint mit der Begründung, dass Webdienste wie Gmail “nicht ganz
oder überwiegend in der Übertragung von Signalen über elektronische
Kommunikationsnetze besteht”. Im konkreten Streit zwischen Google und der
Bundesnetzagentur muss nun das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen auf
Grundlage des EuGH-Urteils entscheiden.
Das deutschen Telekommunikationsgesetz basiert auf der entsprechenden
EU-Richtlinie.

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