/Geflügelwirtschaft: Massentötung von Küken bleibt vorerst erlaubt

Geflügelwirtschaft: Massentötung von Küken bleibt vorerst erlaubt

Massentötung von Küken bleibt vorerst erlaubt

Das Bundesverwaltungsgericht hat das massenhafte Töten männlicher Küken in der Geflügelzucht vorerst als rechtmäßig bestätigt. Bis zur Einführung von alternativen Verfahren zur Bestimmung des Geschlechts der Tiere noch im Ei dürften Brutbetriebe männliche Küken weiter töten. Die wirtschaftlichen Interessen der Brütereien seien allein kein vernünftiger Grund im Sinne des Tierschutzgesetzes, heißt es in dem Urteil. Bis jedoch Alternativen zur Verfügung stünden, sei die Fortsetzung der Praxis rechtmäßig.

Das Bundesgericht bestätigte im Ergebnis damit Entscheidungen mehrere Vorinstanzen, die das Massentöten ebenso für zulässig hielten. 

In deutschen Zuchtbetrieben prüfen und sortieren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die geschlüpften Küken nach Geschlecht. Weil sich die Aufzucht der männlichen Tiere wirtschaftlich weniger lohnt, werden sie in Schränken mittels Kohlendioxid erstickt. Eine weitere bisher erlaubte Methode ist das Schreddern der Tiere in einem Häcksler. Das betraf in Deutschland 2012 nach Angaben des Gerichts etwa 45 Millionen Küken.

Im Kern ging es in dem Verfahren um die Frage, ob wirtschaftliche Motive allein das Töten von Tieren rechtfertigen. Ein weiterer Faktor ist der Tierschutz, der seit 2002 als Staatsziel im Grundgesetz verankert ist, worauf auch das Gericht verwies. Das Tierschutzgesetz verbietet, einem Tier “ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden” zuzufügen. Wirtschaftliche Interessen allein sind dem Urteil nach kein solcher Grund. “Dem Leben eines männlichen Kükens wird damit jeder Eigenwert abgesprochen”, begründeten die Richter ihr Urteil. Das Töten sei nicht vereinbar mit dem Grundgedanken des Tierschutzgesetzes, für einen Ausgleich zwischen dem Tierschutz und menschlichen Nutzungsinteressen zu sorgen.  

Weniger Fleisch in der Mast

Die Massentötung wurde allerdings jahrzehntelang toleriert, ausgehend von der geringeren Gewichtung des Tierschutzes, bevor er ins Grundgesetz kam. Vor diesem Hintergrund könne man von den Brutbetrieben nicht verlangen, dass sie ihre Betriebsweise sofort umstellen, teilte das Gericht mit.  

Hintergrund des Tötens ist der Umstand, dass die Züchtung von Geflügel verschiedene Linien hervorbrachte: Einige Tierrassen wurden auf maximale Fleischproduktion optimiert, andere aufs Eierlegen. Letzteres schließt männliche Tiere aus, darüber hinaus setzen Junghähne in der Mast weniger Fleisch an.

Die Verwaltungsrichter überlassen die Konsequenzen aus dem Urteil der Politik und der Forschung. Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) hatte bereits angekündigt, das Töten von Eintagsküken beenden zu wollen. Ihr Ministerium stellte 6,5 Millionen Euro für das Erforschen von Alternativen zur Verfügung. Eigentlich gibt es bereits ein Verfahren, mit dem sich das Geschlecht des Kükens bereits im Ei feststellen lässt. Klöckners Amtsvorgänger Christian Schmidt (CSU) war mit seinem Ansinnen gescheitert, das Töten der Küken 2017 zu beenden.  

Lesen Sie hier mehr dazu, warum Küken massenhaft getötet werden und welche Alternativen es für Lege- und Mastbetriebe gibt.

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