/Lebensmittelverschwendung: Hamburgs Justizsenator will juristische Lösung für Container-Verfahren

Lebensmittelverschwendung: Hamburgs Justizsenator will juristische Lösung für Container-Verfahren

Nach dem Scheitern einer Initiative Hamburgs zur Straffreiheit des sogenannten Containerns will der Justizsenator der Hansestadt mit der Staatsanwaltschaft über die Möglichkeiten einer geringeren Strafverfolgung sprechen. “Die
Staatsanwaltschaft hat nach dem §153 der Strafprozessordnung
die Möglichkeit, Verfahren wegen Geringfügigkeit ohne weitere Folgen
einzustellen”, sagte Till Steffen (Grüne) dem Bayerischen Rundfunk.

Auf der Justizministerkonferenz der Länder war am Donnerstag eine Initiative gescheitert, die Entnahme von Lebensmitteln aus Supermarktmüllcontainern nicht mehr unter Strafe zu stellen. Steffen hatte sich danach enttäuscht gezeigt und gesagt, es verstehe “kein Mensch, warum die Entnahme von Müll bestraft werden muss”.

Containern gilt bislang als Diebstahl. Hamburg schlug deshalb vor, den Eigentumsbegriff oder die Straftatbestände zu ändern, konnte aber vor allem die Minister der Union nicht überzeugen. Der Grünen-Politiker hätte sich eine bundesweit einheitliche Regelung gewünscht. “Brauchen wir für diese Fälle wirklich das Strafrecht oder kann man da nicht sagen, da wollen wir Strafverfolgung sein lassen?”, sagte Steffen im Bayerischen Rundfunk.

Containern betreiben sowohl Obdachlose als auch Aktivisten, die damit gegen Auswüchse der Überflussgesellschaft protestieren. Nicht nur Supermärkte werfen Lebensmittel weg. In Deutschland werden laut Bundesernährungsministerin Julia Klöckner (CDU) ein Drittel aller Lebensmittel weggeworfen: elf Millionen Tonnen im Jahr. Jeder Einwohner werfe pro Jahr im Schnitt 55 Kilo Lebensmittel in den Müll, das Problem fange damit an, dass die meisten Deutschen zu viel einkaufen würden.

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