/Digitale Spuren: Ein Alexa-Abhörgesetz ist nicht geplant, aber …

Digitale Spuren: Ein Alexa-Abhörgesetz ist nicht geplant, aber …

In den vergangenen Tagen hat eine Geschichte Karriere gemacht, die für viel Wut und Verunsicherung gesorgt hat. Und diese Geschichte geht so: Die Innenminister der deutschen Bundesländer wollen rechtliche Grundlagen dafür schaffen, die Privatsphäre der Bürger auszuspionieren. Sie hätten, so berichtete zuerst das RedaktionsNetzwerk Deutschland unter Berufung auf eine Beschlussvorlage für die anstehende Innenministerkonferenz (IMK), gern Zugriff auf Daten von sogenannten Sprachassistenten. Damit sind etwa Amazons Alexa, Googles Echo oder Apples Siri gemeint. Im Prinzip sollen die Behörden so mithören können, wenn Menschen in ihrer Küche, ihrem Schlafzimmer oder ihrem Auto mit ihren Geräten reden, wenn sie ihnen Befehle erteilen. 

Die deutschen Strafverfolger, hieß es, sollten zukünftig bei laufenden Ermittlungen einen direkten Durchgriff auf diese Daten erhalten. “Beweissicherung von Alexa, Siri und Co. – Der digitale Lauschangriff”, schrieb die Rheinische Post. “Warum der Staat niemals unsere Wohnzimmer mit Alexa & Co. überwachen darf”, titelte Focus Online. Die Aufregung war groß, aber: stimmt die Meldung auch? Und was wollen die Innenminister, die Dienstherren über Polizei und Verfassungsschutz sind, wirklich? 

Aber der Reihe nach. Richtig ist, dass sich die Innenminister der Länder auf ihrer regelmäßigen Konferenz mit digitalen Daten befassen wollen. In den Beschlussvorschlägen für die Sitzung kommende Woche in Kiel lautet Tagesordnungspunkt 27: “Digitale Spuren.” Die Strafverfolgungsbehörden müssten “in der Lage sein, digitale Spuren zu erkennen, zu sichern und auszuwerten”, heißt es. 

Der Beschlussvorschlag der Innenminister, der ZEIT ONLINE vorliegt, ist nur wenige Sätze lang, er besagt im Kern, dass die Polizei künftig mehr tun müsse, um digitale Daten besser verstehen und auswerten zu können. “Soweit noch nicht erfolgt” – so der Wunsch der Schleswig-Holsteiner –, sollten zudem in den Ländern “spezielle Dienststellen die vorhandenen Kompetenzen in Kompetenzzentren bündeln und weiterentwickeln”. Von neuen Gesetzen, die Amazon, Google, Apple und all die anderen Unternehmen dazu verpflichten würden, die Gesprächsprotokolle und Daten herauszugeben, die sie auf ihren Systemen massenhaft speichern, steht in der Vorlage nichts. 

Das Innenministerium Schleswig-Holsteins, das den Beschlussvorschlag am 29. April ausgearbeitet hat, dementiert die Meldung sogar. Von einer “Erweiterung gesetzlicher Befugnisse” könne keine Rede sein. Auch eine “Ausweitung polizeilicher Kompetenzen” sehe der Antrag Schleswig-Holsteins “definitiv nicht vor”. Es geht dem dortigen Innenminister Hans-Joachim Grote eher darum, zu können, was man darf – nicht zu dürfen, was man kann.

Auch der Sprecher des Berliner Innensenators sagte, es gehe mit dieser Beschlussvorlage nicht darum, neue Gesetze zu erlassen. “Gesetze werden in Parlamenten gemacht, nicht auf der IMK.”

Das Bundesinnenministerium hat nicht dementiert

Der Gedanke, Unmengen privater Kommunikation könnten bald von deutschen Ermittlern durchforstet werden, hatte mehrere Oppositionspolitiker auf den Plan gerufen. Der FDP-Innenexperte Benjamin Strasser warnte vor einem “ausufernden Schnüffelstaat”. Der Bundestagsabgeordnete Konstantin von Notz von den Grünen twitterte: “Der Vorschlag der #IMK gefährdet Grundrechte & Digitalwirtschaft.” Die Beschlussvorlage liefert dafür zwar keinen Hinweis, dennoch war die Aufregung groß. Warum? 

Ein Beamter aus dem Landesinnenministerium in Kiel ist überzeugt: “Das ist eindeutig ein Vorstoß des Bundesinnenministeriums.” Auf die Frage nach den Plänen der Innenministerkonferenz hätte man im BMI tatsächlich antworten können, die Berichte seien falsch, neue Gesetze seien nicht geplant. Hat man aber nicht. Stattdessen hieß es aus dem Bundesinnenministerium, es sei wichtig, dass den Sicherheitsbehörden auch auf Geräten wie Alexa gespeicherte Daten nicht verschlossen bleiben dürften. “Die mit diesem Thema verbundenen rechtlichen Fragestellungen sind komplex und werden derzeit geprüft.” 

Der letzte Satz klingt so, wie er dann auch von vielen Medien interpretiert wurde: Da ist ein neues Gesetz geplant – mit mehr Eingriffsbefugnissen für die Behörden. Und tatsächlich lässt das Innenministerium derzeit auf unterschiedlichen Ebenen prüfen, ob Änderungen der Strafprozessordnung dafür nötig sein könnten. Zum einen sollen die Länderpolizeien ihren Bedarf anzeigen, zum anderen prüft die für Cybersicherheit zuständige Abteilung CI, ob nicht auch das IT-Sicherheitsgesetz oder das Bundesverfassungsschutzgesetz, die derzeit ohnehin beide novelliert werden, noch diesbezüglich erweitert werden könnten. 

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