/Wohnungspolitik: Berliner Senat will Mietsteigerungen für fünf Jahre verbieten

Wohnungspolitik: Berliner Senat will Mietsteigerungen für fünf Jahre verbieten

Mit
einem neuen Gesetz will die Berliner Landesregierung die
Wohnungsmieten für fünf Jahre einfrieren. Das berichten
Tagesspiegel, Berliner Morgenpost und Frankfurter Allgemeine Zeitung
unter Berufung auf ein Eckpunktepapier von Stadtentwicklungssenatorin
Katrin Lompscher (Linke), das Mitte Juni im Berliner Senat
beschlossen werden soll.

Demnach
sollen in Berlin die Mieten für “nicht preisgebundene Wohnungen in
Mehrfamilienhäusern” ab 2020 für fünf Jahre nicht steigen. Zudem
sollen Mieter ihre Wohnung behördlich auf eine “Mietpreisüberhöhung”
prüfen lassen. Ist
die Miete
zu hoch, kann sie auf die zulässige Miethöhe reduziert werden. Auch
Neumieter sollen durch das geplante Gesetz geschützt werden. Für
sie darf nur die zuletzt vereinbarte Miete verlangt werden –
Mieterhöhungen durch Neuvermietung sind demnach nicht zulässig.

Modernisierungen sollen genehmigungspflichtig werden

Auch
für Modernisierungsumlagen müssen künftig angezeigt,
beziehungsweise genehmigt werden. Wenn
durch die Modernisierung eine Mietsteigerung von mehr als 50 Cent pro
Quadratmeter entsteht, muss dies genehmigt werden. Einsparungen von
Betriebskosten durch diese Modernisierungen muss der Vermieter durch
ein Gutachten nachweisen.

Trotz
der strikten Regelungen will das geplante Gesetz auch auf
wirtschaftliche Härtefällen reagieren. Diese können Vermieter von
der landeseigenen Investitionsbank Berlin (IBB) überprüfen lassen.
So können ausnahmsweise auch höhere Mieten genehmigt werden.
Betroffene Mieter, die einen Wohnberechtigungsschein haben, können
dann öffentliche Zuschüsse bekommen, um die Mieterhöhung
auszugleichen.

Nach
dem neuen Gesetz sollen Mieter zukünftig illegale Mieterhöhungen
bei der Bezirksbank oder der Investitionsbank anzeigen können.
Verstöße gegen das Gesetz sollen mit Geldbußen von bis zu 500.000
Euro geahndet werden können.

Ähnliche Ansätze gab es bereits in anderen Großstädten

Mit
dem neuen Gesetz will die Berliner SPD auf einen geplanten
Volksentscheid
reagieren, der die Enteignung großer
Wohnungseigentümer,
wie etwa der Deutschen Wohnen, in der Hauptstadt durchsetzen will. Hierbei
stützt sie sich auf ein Gutachten von zwei Bielefelder
Rechtsprofessoren, wonach nicht nur der Bund, sondern auch die Länder
berechtigt sind, Mieterhöhungen zu verbieten. “Im Grundsatz sind
die Länder für die Festsetzung der Miethöhe zuständig, denn das
Grundgesetz verbietet es ihnen nicht ausdrücklich”, sagte
Franz Mayer, Professor
für Öffentliches Recht an der Universität Bielefeld der FAZ.

Demnach
gab es bereits in anderen deutschen Großstädten ähnliche Ansätze.
So wurde in München und Frankfurt eine Deckelung der Mieten
gefordert und auch der Frankfurter Bürgermeister Peter Feldmann
(SPD) hatte kürzlich ein derartiges Gesetz von Hessens
Landesregierung verlangt. Doch die regierende CDU argumentierte, dass
Vermieter Wohnungen dann kaum noch renovieren oder nicht wieder
instand setzen würden. Auch
in Hamburg brachte die Linke eine Deckelung der Mieten in die
Bürgerschaft ein – scheiterte damit allerdings

Neben
dem generellen Verbot von Mieterhöhungen stehen in dem Papier von
Senatorin Katrin Lompscher (Linke) noch zwei Alternativvorschläge. Einerseits eine
Mietobergrenze, andererseits ein Mietmoratorium mit
Inflationsausgleich. Auch eine von der Senatorin eingesetzte
Arbeitsgruppe kommt zu dem Schluss: “Profitieren von der Festlegung
von Obergrenzen würden allein Mieter mit bereits höheren Mieten.”

Der
Berliner Mieterverein und auch
die Iniative Mietenvolksentscheid begrüßten das geplante Gesetz
trotz einzelner Kritikpunkte grundsätzlich. Kritik kam dagegen von
der CDU: “Damit gehen wir auf dem Wohnungsmarkt geradewegs in eine
Planwirtschaft. Mieten werden staatlich festgesetzt, staatlich
überwacht und Vermieter kriminalisiert”, sagte Jan-Marco Luczak, Mietrechtsexperte der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag der FAZ. Im
Oktober soll das Berliner Abgeordnetenhaus über das Gesetz
abstimmen,
sodass es Anfang 2020 in Kraft treten kann.

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