/Staatskonzern: Deutsche Bahn untersucht auffällige Beraterverträge

Staatskonzern: Deutsche Bahn untersucht auffällige Beraterverträge

Die Deutsche Bahn prüft auffällige Beraterverträge im eigenen Unternehmen. Intern würden Verträge aus der Zeit von 2010 bis 2018 untersucht, teilte der Staatskonzern mit. Den Angaben zufolge sind auch ehemalige Konzernvorstände davon betroffen.

Die Informationen zu den Auffälligkeiten stammen aus internen Untersuchungen, wie die Bahn erklärte. Diese seien aber noch nicht vollständig. Nach ersten belastbaren Hinweisen hätten Vorstand und Aufsichtsrat
unmittelbar reagiert, hob die Bahn hervor. Eine unabhängige
Rechtsanwaltskanzlei sei beauftragt worden, die internen
Untersuchungsergebnisse zu bewerten. Ihr Bericht liege seit wenigen
Tagen vor. Ein erster Bericht der Anwälte werde derzeit geprüft.

Die Nachrichtenagentur Reuters berichtete unter Berufung auf Unternehmenskreise, viele Verträge seien offenbar ohne Genehmigung des Aufsichtsrats geschlossen worden, obwohl dies in der Regel der Fall sein müsste. Es gehe zudem um die Frage, ob für die insgesamt millionenschweren Verträge überhaupt eine Gegenleistung erbracht worden sei. Auch der Bundesrechnungshof ist inzwischen eingeschaltet: “Wir sind in diesem Bereich prüferisch unterwegs”, bestätigte ein Sprecher der Behörde.

Die Deutsche Presse-Agentur zitiert Aufsichtsratskreise, wonach es sich im Kern vor allem um Beraterverträge mit einem früheren Vorstandsmitglied handelt. Der Manager habe nach seinem Ausscheiden eine Millionenabfindung erhalten, anschließend aber noch eine höhere sechsstellige Summe für Beratungsleistungen bekommen. 

Der Aufsichtsrat des bundeseigenen Konzerns soll nun in der kommenden Woche zu einer Sondersitzung zusammenkommen. Das Kontrollgremium werde dafür sorgen, dass der Sachverhalt “ohne Ansehen der Personen vollständig aufgeklärt wird”, kündigte Aufsichtsratschef Michael Odenwald an. Namen oder Summen wurden zu den Verträgen nicht genannt. Für Schlussfolgerungen jeder Art sei es zu früh, betonte das Unternehmen. Sobald eine abschließende Bewertung und Handlungsempfehlungen vorliegen, wolle man dazu informieren.

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