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Migration: Mehr Fachkräfte, mehr Abschiebungen

Ein Einwanderungsgesetz gehört zu den Hauptvorhaben der großen Koalition. Im vergangenen Dezember hatte das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf beschlossen. Doch dann stockte das Projekt, weil die Union härtere Abschieberegelungen wollte. Nun ist ein Kompromiss gefunden, den der Bundestag am Freitag verabschieden soll.

Zur Abstimmung steht ein Paket von sieben Gesetzesänderungen aus dem Bereich Migration und Integration. Änderungen am Staatsbürgerschaftsrecht sollen unmittelbar danach folgen. Die Einigung zeige, dass die Koalition trotz der Krise in der SPD arbeitsfähig sei, betonten Regierungsfachpolitiker von Union und SPD. Die wichtigsten Punkte im Überblick.  

Was ändert das Fachkräfteeinwanderungsgesetz?

Grundsätzlich gilt: Das Einwanderungsgesetz – oder Fachkräfteeinwanderungsgesetz, wie es auf Wunsch der Union präziser heißt – betrifft nur Menschen aus Nicht-EU-Staaten. EU-Ausländer können schon bisher im Rahmen der EU-Freizügigkeit zur Arbeitssuche nach Deutschland kommen und bilden auch den weitaus größten Teil der Zuwanderer und Zuwanderinnen. Für Nicht-EU-Ausländer sind die Hürden dagegen so hoch, dass ihr Zuzug bisher relativ gering ausfiel.

Vor allem für Nichtakademiker mit qualifizierter Berufsausbildung soll nun der Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt erleichtert werden. So entfällt die bisher geltende Beschränkung auf Mangelberufe. Erstmals dürfen auch beruflich qualifizierte – und nicht nur Akademiker – für sechs Monate zur Arbeitsplatzsuche nach Deutschland kommen. Sie müssen also nicht schon vorher ein Jobangebot haben. IT-Fachkräfte sollen auch ganz ohne formalen Abschluss einwandern können – wenn sie entsprechende berufliche Erfahrung haben und nachweisen können, dass sie mindestens 50.000 Euro im Jahr verdienen werden. Besondere Regeln gelten für Menschen über 45 Jahre. Sie müssen ein Mindestgehalt oder eine sonstige angemessene Altersvorsorge nachweisen. So wolle man verhindern, dass ältere Menschen einwanderten, die später Anspruch auf Grundsicherung im Alter hätten, sagte der Unionsabgeordnete Thorsten Frei. 

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Wie viel Zuwanderung wird das Gesetz bringen?

Da halten sich die Fachpolitiker von Union und SPD bedeckt. Sie hoffen gleichwohl auf spürbare Effekte: Man erwarte, dass die Zahlen der Asylsuchenden deutlich zurückgingen, weil es nun mehr Wege für legale Migration gebe, sagte etwa die Innenexpertin der SPD-Fraktion, Eva Högl. Arbeitsmarktexperten sind jedoch skeptisch. Die Hürden für die Einreise qualifizierter Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen aus Nicht-EU-Staaten blieben hoch, kritisierte etwa der Arbeitsmarktforscher Herbert Brücker in einer Anhörung des Innenausschusses des Bundestages. Auch FDP und Grüne werfen der Regierungskoalition vor, das Gesetz sei viel zu klein geraten. Es werde den Zuzug ausländischer Fachkräfte von derzeit 28.000 Menschen jährlich auf lediglich 53.000 erhöhen. Laut Berechnungen der Bertelsmann-Stiftung liegt der Bedarf wegen des demographischen Wandels jedoch bei jährlich 150.000 Fachkräften aus nicht EU-Staaten.

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Gibt es den sogenannten Spurwechsel?

Vor allem die SPD wollte gut integrierten Flüchtlingen, die in Deutschland nicht als Asylbewerber anerkannt werden, einen sogenannten Spurwechsel ermöglichen. Wer in Deutschland arbeitet und seinen Lebensunterhalt selbst verdient, sollte gesetzlich die Möglichkeit erhalten, in Deutschland zu bleiben. Die Union wehrte sich gegen die Vermischung beider Gesetze. Denn sie befürchtete, dass dadurch mehr Menschen als Flüchtlinge nach Deutschland kommen, auch wenn sie keine Chance auf Asyl haben.

Letztlich bleibt es jetzt bei zwei getrennten Gesetzen: Bis Ende 2023 sollen gut integrierte Flüchtlinge, die Arbeit haben, aber kein dauerhaftes Bleiberecht, eine Beschäftigungsduldung erhalten können. Die bereits bestehende Ausbildungsduldung wird auf Helferberufe ausgeweitet. Flüchtlinge sind dann für 30 Monate vor Abschiebung geschützt. Voraussetzung für die Beschäftigungsduldung ist allerdings, dass man bereits seit 12 Monaten geduldet wurde und 18 Monate mit einer Wochenarbeitszeit von mindestens 35 Stunden beschäftigt war. Wohlfahrtsverbände kritisieren, diese Voraussetzungen seien so hoch, dass sie von kaum jemanden erfüllt würden. Zudem soll die Regelung nur für Menschen gelten, die vor dem 1. August 2018 nach Deutschland eingereist sind. 

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Was ändert sich bei Abschiebungen?

Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz wird der Bundestag das Geordnete-Rückkehr-Gesetz verabschieden, wie die Verschärfung des Abschieberechts von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) euphemistisch genannt wurde.

Für Menschen, die ihre Abschiebung verhindern, indem sie nicht am Beschaffen der dafür nötigen Dokumente mitwirken, wird ein besonderer Status geschaffen, bei dem sie noch weniger Rechte haben als andere Geduldete. Die Voraussetzungen für eine Abschiebehaft werden abgesenkt. Kritik hatte hervorgerufen, dass Abschiebehäftlinge bis 2022 auch in normalen Gefängnissen untergebracht werden dürfen, wenn auch räumlich getrennt von anderen Strafgefangenen. SPD-Politikerin Högl verteidigte die Zustimmung ihrer Fraktion zu diesem Vorhaben: Die Länder seien dazu nicht gezwungen, betonte sie. Sie könnten davon lediglich Gebrauch machen.

Im Zuge des parlamentarischen Verfahrens wurde das Geordnete-Rückkehr-Gesetz im Vergleich zur Regierungsvorlage weiter verschärft: So konnte die Union beispielsweise durchsetzen, dass Asylsuchende künftig bis zu 18 Monate und nicht wie ursprünglich geplant nur sechs Monate in zentralen Erstaufnahmeeinrichtungen untergebracht werden dürfen. Nur für Familien mit Kindern bleibt es bei der Sechs-Monats-Regelung.

Die Veröffentlichung von Abschiebeterminen zum Beispiel durch Flüchtlingshilfsorganisationen soll anders als zunächst geplant nicht strafbar sein. Für Amtsträgerinnen und Amtsträger stellt die Weitergabe von solchen Daten aber eine Straftat dar, Dritte könnten sich der Beihilfe schuldig machen.

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Was ändert sich bei den Sozialleistungen?

Die Sätze der Sozialleistungen für Asylbewerber werden gemäß den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts angepasst, doch für viele Flüchtlinge wird es nicht besser, sondern schlechter. Denn gleichzeitig werden Kosten für Strom und Wohnungsinstandhaltung künftig als Sachleistung gewährt, die Leistungen für Menschen in Sammelunterkünften werden gekürzt. Zugleich sollen aber Asylbewerber in Ausbildung besser unterstützt werden und auch ehrenamtliche Tätigkeiten sollen durch eine Freibetragsregelung gefördert werden. 

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Welche Verbesserungen gibt es bei der Integration?

Der Zugang zu Ausbildung, Integrations- und Sprachkursen wird erleichtert. Allerdings haben SPD und Union sich auch hier auf eine Stichtagsregelung geeinigt: Viele Verbesserungen gelten nur für Flüchtlinge, die vor dem 1. August 2019 eingereist sind. Für alle, die später kommen, soll dies nur bei guter Bleibeperspektive der Fall sein. Das heißt, sie müssen aus Ländern kommen, die eine Anerkennungsquote von mehr als 50 Prozent haben. 

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Was ändert sich bei Einbürgerungen?

Geplant sind auch Änderungen am Staatsangehörigkeitsrecht. Sie werden allerdings nicht am Freitag beschlossen, da die Opposition eine weitere Anhörung durchgesetzt hat. Die Koalition will etwa Doppelstaatlern, die sich ausländischen Terrororganisationen anschließen, die deutsche Staatsangehörigkeit entziehen. Darüber hinaus sollen auch Menschen, die in Mehrehen leben, von der Einbürgerung ausgeschlossen werden. Wenn Menschen bei der Einbürgerung falsche Angaben gemacht haben, soll die Frist, in der der deutsche Pass wieder aberkannt werden kann, von fünf auf zehn Jahre verlängert werden. 

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