/Solidaritätszuschlag: Bundesrechnungshof empfiehlt vollständige Abschaffung des Soli

Solidaritätszuschlag: Bundesrechnungshof empfiehlt vollständige Abschaffung des Soli

Der Bundesrechnungshof hat davor gewarnt, den Soli nur teilweise abzuschaffen. “Die Bundesregierung sollte den Solidaritätszuschlag vollständig und zügig abschaffen”, empfiehlt der Präsident des Bundesrechnungshofs, Kay Scheller. Er ist auch Bundesbeauftragter für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung und berät die Regierung in dieser Funktion. Scheller zweifelt daran, dass es eine rechtliche Grundlage dafür gibt, den Soli teilweise beizubehalten. Sollte ein Gericht den Soli nachträglich für unrechtmäßig erklären, drohten Steuerrückzahlungen in Milliardenhöhe.

Daher solle die Regierung – also insbesondere Finanzminister Olaf Scholz (SPD) – “im neuen Finanzplan 2019 bis 2023 die erforderlichen Planungsreserven vorsehen”, verlangte Scheller. Laut Koalitionsvertrag will die Bundesregierung den Solidaritätszuschlag ab 2021 für 90 Prozent aller Bürger abschaffen. Die Union will darüber hinausgehen und die Abgabe völlig abschaffen, was die SPD allerdings ablehnt.

“Diese Vorgehensweise birgt erhebliche Risiken – verfassungsrechtliche und finanzwirtschaftliche”, sagte Scheller. “Die Grundlage für den Solidaritätszuschlag fällt Ende 2019 weg. Wie im Fall der Kernbrennstoffsteuer ist die Gefahr real, dass der Bund zu milliardenschweren Steuerrückzahlungen verurteilt wird.” Das würde die Finanzplanung des Bundes erheblich beeinträchtigen.

Eine komplette Abschaffung des Solidaritätszuschlags bis spätestens 2023 sei möglich, sagte Scheller. So könne der Bund etwa Unterstützung für Länder und Kommunen kürzen oder den Einkommenssteuertarif umgestalten. Der Solidaritätszuschlag fließt in die Kassen des Bundes.

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