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Israel-Boykott: Im Kampf gegen Antisemitismus hilft das nicht

In einer gemeinsamen Stellungnahme kommentieren 16 Nahost-Expertinnen und -Experten, die am Ende dieses Beitrags genannt sind, die pauschale Verurteilung der BDS-Bewegung durch eine Bundestagsresolution. Sie erläutern, warum sie den Beschluss für wenig zielführend halten und empfehlen, dass sich die Bundesregierung dieser Position nicht anschließt.

Am 17. Mai hat der Deutsche Bundestag einen Antrag der großen Koalition, der Grünen und der FDP mit der Zielsetzung “Der BDS-Bewegung entschlossen entgegentreten – Antisemitismus bekämpfen” angenommen. Die Abgeordneten der AfD enthielten sich, große Teile der Linken stimmten dagegen; ihre eigenen Anträge zur Sache hatten aufgrund der Mehrheitsverhältnisse keine Aussicht auf Erfolg. Doch auch in den unterstützenden Fraktionen war die Zustimmung alles andere als einhellig: Vor allem Außenpolitikerinnen und Außenpolitiker der Regierungsfraktionen und der Grünen gaben ihre Unzufriedenheit mit dem Beschluss zu Protokoll. Rund 90 Abgeordnete distanzierten sich, enthielten sich oder stimmten gegen den Beschluss. Das Bundeskabinett könnte sich nun unter Druck sehen, mit einem ähnlichen Beschluss nachzuziehen. Im Kampf gegen Antisemitismus wäre dies allerdings kein wirksames Mittel.

Worum geht es überhaupt? Das Kürzel BDS (Boykott, Desinvestitionen, Sanktionen) steht für eine ursprünglich von Palästinenserinnen und Palästinensern 2005 ins Leben gerufene zivilgesellschaftliche Bewegung, die Israel gewaltlos unter Druck setzen soll, damit es aufhört, palästinensische Rechte zu verletzen. Konkret geht es der Bewegung um: ein Ende der nunmehr seit 52 Jahren fortdauernden Besatzung von Westjordanland, Gazastreifen und Ostjerusalem (sowie der syrischen Golanhöhen) und der Blockade Gazas, die Gleichstellung der palästinensischen Bürgerinnen und Bürger Israels und die Anerkennung des völkerrechtlich verbrieften Rückkehrrechts der palästinensischen Flüchtlinge. Dazu propagiert die Bewegung – unter anderem inspiriert vom Anti-Apartheidskampf in Südafrika – Maßnahmen wie Boykott, den Abzug von Investitionen und Sanktionen.

International breite und diverse Unterstützung

Die Bewegung positioniert sich nicht in Bezug auf ein Format für die Regelung des Konflikts, tritt also nicht explizit für eine Zweistaatenregelung ein. Daran ist problematisch, dass sie sich nicht klar für ein Selbstbestimmungsrecht auch des jüdischen Volkes ausspricht. Getragen wird sie von einer Vielzahl von zivilgesellschaftlichen Organisationen in den palästinensischen Gebieten. International hat sie mittlerweile einen breiten und diversen Unterstützerkreis gefunden – von herausragenden Persönlichkeiten wie Friedensnobelpreisträger Desmond Tutu über britische Gewerkschaften, Stadtverwaltungen in Spanien, die American Studies Association bis hin zu jüdischen Gruppierungen und Einzelpersonen inner- wie außerhalb Israels.

Der Bundestag postuliert nun in seinem Beschluss pauschal, Argumentationsmuster und Methoden der BDS-Bewegung seien antisemitisch. Er verurteilt die BDS-Kampagne und den Aufruf zum Boykott von israelischen Waren, Unternehmen, Wissenschaftlern, Künstlern und Sportlern. Denn es handele sich hier um “antisemitische Äußerungen und Übergriffe, die als vermeintliche Kritik an der Politik des Staates Israel formuliert werden”. Er unterstellt, dass solche Kritik “tatsächlich aber Ausdruck des Hasses auf jüdische Menschen und ihre Religion” sei – also israelbezogener Antisemitismus. Als Konsequenz beschließt das Parlament, BDS keine Räumlichkeiten unter Bundestagsverwaltung zur Verfügung zu stellen, und fordert die Bundesregierung auf, keine Veranstaltungen der BDS-Bewegung zu unterstützen und keine Aktivitäten oder Projekte finanziell zu fördern, die zum Boykott Israels aufrufen oder die BDS-Bewegung aktiv unterstützen. Länder, Städte, Gemeinden und öffentliche Einrichtungen werden dazu aufgerufen, sich dieser Haltung anzuschließen.

Angesichts der bundesdeutschen Realität wäre eine andere Stoßrichtung zielführender im Kampf gegen Antisemitismus gewesen: Am 1. Mai dieses Jahres marschierten Rechtsextreme und Neonazis in mehreren Städten Deutschlands auf, antisemitische Straftaten verzeichneten in den vergangenen Jahren deutlichen Zuwachs und gehen ganz überwiegend auf das Konto von Rechtsextremen. Dagegen ist BDS hierzulande nach Einschätzung des Unabhängigen Expertenkreis Antisemitismus eine zu vernachlässigende Größe.

Pauschale Stigmatisierung, die der Bewegung nicht gerecht wird

Drei Hauptpunkte sind am Beschluss des Bundestages besonders problematisch. Erstens stigmatisiert er pauschal die Bewegung und ihre Unterstützerinnen und Unterstützer als antisemitisch. Tatsächlich kann bei einer Sammlungsbewegung wie BDS nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne Unterzeichner oder Aktivisten von Judenhass motiviert sind. Auch sind Aktionen, wie die viel zitierte Störung einer Veranstaltung mit einer Holocaust-Überlebenden im Juni 2017, gleich welcher Motivation sie entspringen, zu verurteilen. Die Bewegung distanziert sich aber explizit von Antisemitismus. Wichtiger noch: Sie setzt gerade nicht auf die Isolierung von Juden oder Angriffen auf das Judentum, sondern prangert israelische Politik gegenüber den Palästinenserinnen und Palästinensern an. Auch jüdische und israelische Akademikerinnen und Akademiker, darunter renommierte Holocaust-Forscher, lehnen daher eine Gleichsetzung von BDS und Antisemitismus ab und betonen das Recht jedes Einzelnen, BDS zu unterstützen – unabhängig von ihrer jeweiligen Haltung zu BDS.

Zweitens fehlt im Beschluss des Bundestages ein Satz, der in der ersten Version des Textes noch enthalten war. Dieser hielt fest, dass Kritik an israelischer Regierungspolitik von der Meinungsfreiheit gedeckt und daher zulässig ist. Begründet wurde die Streichung damit, dies sei eine Selbstverständlichkeit. Der Beschluss selbst aber ist geeignet, genau daran Zweifel zu säen.

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